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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 55

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 55)
Language
German
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von ihm verlangt, daß er, ebenso wie andere Kreditoren, mit Rücksicht auf die schwere Schädigung der Stadt durch eine Feuersbrunst auf einen Teil seiner Forderung verzichte (Nr. 75). Über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit enthalten die städtischen Akten der nächsten Jahre nichts. Aber nicht deshalb, weil die Stadt der Sache ein Ende gemacht und die ganze Schuld bezahlt hätte. Vielmehr zeigen uns Aktenstücke der Jahre 1652, 1657, 1671, 1673 und 1674, daß auch damals, nachdem Lazar Aron längst verstorben, die Schuld der Stadt an seine Erben noch nicht völlig getilgt war. Erst im Jahre 1675, als es sich nur noch um eine Restschuld von 100 fl. handelte, wurde die Angelegenheit gänzlich bereinigt (Nr. 83, 92, 92 a-d, 109, 109 a-c). 6. Juden als Schuldner. Juden als Schuldner werden viel seltener genannt als Juden als Gläubiger. In unseren Akten erscheinen sie mehrfach als Darlehens¬ oder Warenschuldner. Am 19. März 1647 brachte Martin Gautel vor Gericht eine Klage gegen Lösser und Joseph und zwei andere Juden wegen 60 fl., die er ihnen zu Prag vorgestreckt habe, vor (Nr. 76). Vielleicht bezieht sich auf dieselben Juden ein Schreiben des kaiserlichen Hauptmannes zu Komotau Johann Christian Noderer an das dortige Gericht vom 15. Mai 1647, aus dem zu ersehen ist, daß der Jude Lösser und seine drei „Mitconsorten" ihm für ein Darlehen von 145 fl. ihre Ware und ganze Habe verpfändet hatten (a. a. O.). Einige Wochen später werden die Juden Joseph und Lösser wiederum als Schuldner genannt, allem Anscheine nach haben sie von einem anderen Juden, Nädel, einen Betrag von 40 Reichsthalern entliehen (a. a. O.). Von weiteren Beispielen (Nr. 5, 44, 55, 63, 64, 69, 90, 108, 117, 121) sei eines besonders hervorgehoben: ein Vergleich des Christoph Kuhn mit dem Juden Männel aus Görkau vom 19. Jänner 1641 (Nr. 64). Er zeigt, wie schwer es damals für Juden wie für Christen war, bares Geld zu erhalten. 7. Steuern und sonstige Abgaben der Juden. Über Steuern und sonstige Abgaben der Juden sowie die Befreiung von denselben finden sich nur wenige Nachrichten. Im Steuerbekenntnisbuche der Herrschaft Komotau aus den Jahren 1595 bis 1620 finden wir für die Jahre 1596 bis 1599, als die Herrschaft Rothenhaus mit dazu gehörte, mehrere Bekenntnisbriefe hinsichtlich der Hauptsteuer der Juden von Eidlitz und Körbitz. Die Bekenntnisbriefe für Eidlitz sind 52

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