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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 53

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 53)
Language
German
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IRI
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ein einzigesmal, und zwar in der Form der Pfändung einer Forderung des sz. Gläubigers gegen einen Dritten mit den Worten: weil er aber gegen Bezahlung das Pfand nicht wiederbekommen, hat er umsoviel bei Herrn Schwan, welcher der Schmayin schuldig, ein Verbot getan, solches ihr zu insinuieren. Ein Anbot zum Rückkauf verpfändeter Erbgelder enthält eine Eintragung von 1654, wonach Nathel Schmay für sich und anstatt seines Vettern Elias den Michel Richter wegen prätendierender Erbgelder auf dessen Haus hat Vorbescheiden lassen und ihm diese zum Verkaufe angeboten, weil dieser aber dieselben nicht kaufen wollen, besonders mit einem dem Herrn Bürgermeister gegebenen Handschlag dieselben losgesagt hat, der Jud dies in das Memorialbuch um die Gebühr registrieren lassen (Nr. 88). Zwei weitere Fälle von 1642 und 1665 in Nr. 73 und 100. Was die Pfänder anbelangt, so kommen als solche die mannigfachsten Gegenstände, vor allem die verschiedensten Arten von Gold- und Silbergerät, Wäsche und Kleidungsstücken vor, z. B.: 2 Silberbecher, 2 Trauringe und 1 Silbergürtel; 8 Stück von Silber-und Goldgeschmeid, 1 Schaugroschen; 2 alte Mäntel, 1 schwarzer Damastrock nebst roten Korallen; 1 graugrüner Rock und 1 Mörser; 1 Nürnberger Teppich und 1 geringer Teppich; 1 Mantel, 1 Bockfell und 1 Goldhaube; etliche Handtücher und 1 Paternoster usw. In einem Falle ist die Anzahl der verpfändeten Gegenstände groß und mannigfaltig, und ihr Wert ist auch durchwegs angegeben; siehe das Erbinventar des Verwalters der Alaunhütte vom Jahre 1689 (Nr. 120). Quittungen über bezahlte Schulden finden sich fünfmal. Darin heißt es „mit einem Handschlag quitt frei und losgesprochen" oder „sagt sie hiemit quitt ledig und los" usw. Schließlich seien Zuschriften der Stadt in Angelegenheit von Schulden ihrer Bürger an verschiedene Adressaten erwähnt (Nr. 8,12 und 116). 5. Lichtenstädter Juden als Gläubiger der Stadtgemeinde Komotau. Von den hier veröffentlichten Dokumenten aus den Jahren 1634 bis 1675 bezieht sich eine große Zahl auf die Schuld der Stadt Komotau an den Lichtenstädter Juden Lazar Aron, manchmal auch Lazar von Aron genannt, und dessen Erben. Es handelt sich um die Zinsen eines Darlehens, dessen Höhe nicht angegeben ist, ebensowenig ist der Betrag der jährlichen Zinsen, die von diesem Darlehen bezahlt werden mußten, ersichtlich. Aus den Jahren 1634—42, oder genauer aus der Zeit von 1634 März 29 bis 1642 März 4, liegen uns 20 Schreiben der Stadt an Lazar Aron und dessen Frau vor, die sich auf die Angelegenheit dieser Schuld- 50

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