Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2644300-2644313--2923-2647270- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Čáslav 3× ep/1044390
OCR text
Hß Vgl. SAMV, Bd. VIII, S. llOf. 11« Schreiben der Caslauer Steuerleute vom 27. Mai (SM, S. 15/13). Ii7 Ich biete hier die Ergebnisse der administrativen Erhebungen etwas genauer; es ergibt sich daraus, daß die Arbeit mit großen Schwierigkeiten verbunden war und daß der Kürze der Zeit wegen und wohl auch wegen des Widerstandes der betreffenden Obrigkeiten nicht einmal eine allgemeine statistische Übersicht über den Stand der Judengemeinden im Kreise gewonnen wurde. Im Chrudimer Kreise meldeten sich die Juden aus Pardubitz, Herman-Mestec und Skutsch; die Steuerleute wußten noch von Juden in Leitomyschl und Landskron. Hinsichtlich des Kaufimer Kreises erhielt die Kammer nur die allgemeine Nachricht, daß sich die Juden aus den Siedlungen auf Herren- und Rittergrund zwar gemeldet, die wohlhabendsten Juden aus Kolin jedoch nicht erschienen seien. Bezüglich des Rakonitzer Kreises meldeten die Kreissteuerleute am 26. Mai, es gäbe dort keine Juden, die einen größeren Betrag bezahlen könnten. Die ausführlichsten Angaben gingen den Behörden aus einigen Städten des Leitmeritzer Kreises zu (Bilin, Teplitz, Budyn). Im Prachiner Kreise schätzte der Steuereinnehmer die Zahl der ansässigen Juden nur auf vier bis fünf. HS Die Kreissteuerleute im Caslauer Kreise reproduzierten am 4. Juni die Entschuldigungen und Bitten der Juden, da sie arm seien und sich nur vom Handwerk nähren, es bei einer einmaligen Steuer bewenden zu lassen. Ausführlichere Nachrichten haben sich über die Vermögensbekenntnisse der Juden aus Pardubitz, Hefman-M&stec und Skutsch erhalten (vgl. Beilage I). Sie zeigen, daß Vermögen über 300 Schock meiß. in diesen drei Städten zu seltenen Ausnahmen gehörten; es geht dies nicht bloß aus dem Umstände hervor, daß nur ein einziger ansässiger Jude ein solches Vermögen einbekannte, sondern auch aus der großen Spanne zwischen diesem Betrage und den nächstniedrigeren Einbekenntnissen : diese bewegten sich wesentlich tiefer, u. zw. um etwa 110 Schock herum. Die größte Zahl der Einbekenntnisse (7 von 12) hielt sich unter 70 Schock meiß. Eine Reihe Ziffern des einbekannten Vermögens hält eine Spannung zwischen 6 und 350 Schock (6, 10, 16, 20, 30, 36, 67, 100, 100, 120, 123 und 350 Schock meiß.). iiö Bericht der Kaufimer Steuerleute vom 1. Juni über die Juden im Kreise und besonders in der Stadt Kolin; die Caslauer Steuerleute berichteten am 4. Juli, die Juden aus den untertänigen Dörfern wehrten sich gegen eine Doppelbesteuerung. 120 in einem Briefe vom 27. Mai versprachen sie, noch am gleichen Tage die Vorladungen ausfertigen zu lassen. 121 Brief des Hans Pflug und der Schlicke Albrecht, Hieronymus und Heinrich an die Kammer dd. 13. Jänner 1528. — Brief des Generalschatzmeisters vom 19. September und die beiden Briefe des Königs dd. 20. September und 4. Oktober 1527 im Schloßarchiv. Den beiden letztgenannten zufolge ist die Entscheidung offenbar zwischen dem 20. September und dem 4. Oktober ausgegangen, wahrscheinlich näher dem 4. Oktober. 122 Über die Vorladung aller Juden i. J. 1495 und die Vertretung der Landjudenschaft wenigstens durch Abordnungen vgl. AC XXI, S. 229/230, 237/8. 123 Auch in der Frage der politischen Zuständigkeit der Prager Juden trat Prag von den Forderungen zurück, die es der Regierung im Frühjahre vorgetragen hatte (vgl. oben S. 14). In ihrer Erklärung vom 22. November 1527 anerkannten Bürgermeister und Rat der Altstadt Prag ausdrücklich die Zuständigkeit der Juden zur Kammer und auch hinsichtlich der Verwaltung gaben sie ihre ursprünglichen Ansprüche auf und überließen die Entscheidung dem König bis zu seiner Ankunft in Prag. Der resignierte Schluß des Briefes (wenn S. Maj. der König die Juden jemandem anderen befehlen wolle, so solle es dabei verbleiben, denn sie hätten niemals danach getrachtet, ihre Verwaltung zu fuhren, und ihrer Stadt halber wären sie von der Verwaltung derselben gern enthoben) ließ erkennen, daß die Regierung für ihr künftiges Vorgehen schon wesentlich günstigere Bedingungen vorfinden werde. — Zur gleichen Zeit griff bereits die Kammer bei Ausweisung 32