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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 28

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
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IRI
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Regierung recht nachdrückliche Maßnahmen ergriffen hatte. Sie war hiezu namentlich durch den im großen ganzen wenig entsprechenden Erfolg der Steuereingänge veranlaßt worden, der in Verbindung mit der innerpolitischen Unzufriedenheit schlechte Aussichten bot, daß noch bis Ende des Jahres 1529 eine ausgiebigere Finanzhilfe aus böhmischen Steuergeldern gewonnen werden könnte. Darum suchten die Regierungskreise auch schwächere Einnahmsquellen auf, die möglichst rasch bares Geld versprachen. Die Wahl fiel auf die Juden als das geeignetste und einfachste Steuerobjekt. Nach der Gesamtschätzung sollten die Juden in ganz Böhmen 4000 Gulden rheinisch abliefern .132 Um den 10. November 1529 erließ der König durch die Böhmische Kammer direkte Aufträge an alle Judengemeinden in Böhmen, in den allernächsten Tagen der jüdischen Gemeinde in Prag die ihnen von ihr vorgeschriebenen Beträge abzuliefern. Strenge Strafen und Geldbußen von 100 Schock Groschen gegen die widerspenstigen Gemeinden sollten den königlichen Befehlen Nachdruck verleihen. Die Forderungen der Regierung stießen jedoch auch jetzt auf den scharfen Widerstand der Obrigkeiten, in deren Orten die Juden ansässig waren, und zwar deshalb, weil die Grundherren ihre wirtschaftliche Kraft nicht durch eine zweite Besteuerung schwächen wollten, da die Juden bereits im Verein mit den andern Untertanen sowohl zur Berna als auch zu den Kosten des Landesaufgebotes beigetragen hatten. Soweit Nachrichten vorliegen, protestierten gegen die neuen Forderungen der königlichen Kammer die Judenobrigkeiten in Theißing,133 Eidlitz, Radonitz, Klösterle a. d. Eger,134 Haid, Maschau und Silin.135 In den Protesten dieser Obrigkeiten kamen neben Rücksichten auf eine gerechte Steuer, die eine gleichmäßige und einheitliche Belastung aller Untertanen erfordert, auch Repliken von größerer Reichweite und schärferem Tone zu Worte. Der willkürliche Eingriff der Kammer wurde — anscheinend durch eine organisierte Aktion einiger Adeliger — nicht bloß als ernstliche Verletzung der Rechte der Obrigkeiten gegenüber ihren Untertanen136 qualifiziert, da ohne Wissen und Willen der Obrigkeit niemand über Vermögen oder Leistungen der Untertanen verfügen durfte, sondern er wurde geradezu als eine Störung der öffentlichen Rechtsverhältnisse erklärt. Namentlich der vorwurfsvolle Hinweis, daß die Forderung weitergehender Beiträge durch den Staat, als durch Landtagsbeschluß bewilligt war, für das gesamte öffentliche Leben sehr schädlich und folgenschwer sein werde, ließ die Gefahr erkennen, die Judensteuer könne sich zu einem neuen innerpolitischen Problem entwickeln. Die urprüngliche Frage nach dem Verhältnis der Juden zur königlichen Kammer drohte so neue und verwickelte innerpolitische Schwierigkeiten hervorzurufen, zumal zu Beginn der zweiten November- 25

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