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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 29

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
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IRI
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hälfte des Jahres 1529 die Prager Juden darangingen, die Steuerrückstände der Landjuden durch Pfändung ihrer Forderungen einzutreiben .13& Daß die königliche Krone über die Juden in den königlichen Städten unumschränkte Machtbefugnis besitze, das erkannten die Adelsobrigkeiten ohne weiters an.137 Als nun die Prager Juden mit Exekution vorgingen, ja nur mit diesem Verfahren drohten, da ließen es die Obrigkeiten nicht bei schriftlichen Protesten und Verwahrungen bewenden. Die weitreichenden Handelsbeziehungen der Prager Juden boten ihnen Objekte genug, an denen sie sich durch Retorsion für die durch die Steuerforderungen der Prager Juden verursachten Schäden schadlos halten konnten. Diese unzulässige Vermischung der Privatangelegenheiten der Steueradministrationsorgane mit ihren öffentlichrechtlichen Pflichten fußte zwar auf keiner rechtlichen Grundlage, drohte aber neue Komplikationen im inneren Organismus des gestörten Wirtschaftslebens hervorzurufen und so das innerpolitische Leben an einer neuen Stelle zu verwirren. Der Ruf nach Retorsionen139 erhob sich in der zweiten Novemberhälfte 1529 aus Nord westböhmen und man kann annehmen, daß er wegen der ungeklärten innerpolitischen Lage jener Zeit in Gegenden mit zahlreicheren Judenniederlassungen erfolgreichen Widerhall fand. Die Aufhebung der Belagerung Wiens führte eine allgemeine Entspannung der politischen Lage in Böhmen herbei. Auch in den Judenfragen vollzog sich eine Rückkehr zu einem geregelteren Leben und zu einer intensiveren Geltendmachung der Autorität der Böhmischen Kammer. Das Krisen jähr 1529 hatte eine starke Konzentrierung der politischen und Exekutivgewalt in der Hand der Statthalter mit sich gebracht und ihr Einfluß hatte sich auch in ihrem Auftreten in Angelegenheit der besonderen Judensteuer des Jahres 1529 gezeigt;140 seit dem Jahre 1530 geht jedoch die Judenagenda langsam in den Machtbereich der Böhmischen Kammer über. Die energische Weise, in der die Kammer in Angelegenheit der Vertreibung der Jud^n aus Saaz im September 1530 vorging,141 stellte die ersten Schritte ihres entschiedenen Vorgehens dar, mit dem sie vorerst in enger Zusammenarbeit mit den Statthaltern einsetzte; doch in laufenden Judensachen sorgt die Kammer bereits selbständig für die Kontrolle und Ausführung ihrer Verfügungen. Die Erfahrungen der Jahre 1527—1529 hatten gezeigt, daß eine glatte Einhebung der besonderen Judensteuer und die Regelung anderer Judenfragen nicht möglich sein werde, solange nicht alle Juden unter der Administrative der Kammer vereinigt seien. Die Rechtsverbindlichkeit der Losbriefe, die einzelne Juden in früheren Jahren erworben hatten, und mancherorts auch das politische Übergewicht einzelner Adeliger gestatteten vorläufig der Kammer nicht, die Revindikationsansprüche allgemein und plan- 26

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