Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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lag wohl die Hauptursache, weshalb der König vor seiner Abreise aus Prag (d. h. vor dem 13. Oktober)126 1527 die administrative Aufsicht über alle Juden in Böhmen den Statthaltern übertrug. In den Händen dieser bedeutsamen Repräsentanten der politischen Verwaltung machte sich bald danach das Bestreben bemerkbar, bei geeigneter Gelegenheit die administrative Aufsicht in Judensachen über die Freistädte zu befestigen und die Repartition, beziehungsweise die Einhebung der vorgeschriebenen Steuerquanten aus der besonderen Judensteuer zu sichern ,127 Das Steuersystem blieb im Jahre 1528 im Grunde dasselbe, wie es bei der ersten Vermögenssteuer des Jahres 1527 gewesen war, und schuf bei der Judensteuer eine ebenso unklare Lage. Bei der ungelösten Frage der Zuständigkeit der Juden zur Kammer drohte auch im Jahre 1528 schon im voraus die Gefahr, auch die neuen Steuern würden die jüdischen Steuerträger ganz unverhältnismäßig schwer belasten. Der Widerstand gegen die allzuhohe Steuerbemessung des Vorjahres war doch bis zu einem gewissen Grade erfolgreich gewesen, denn die im Jahre 1528 von allen Juden in Böhmen beanspruchte Gesamtsumme war um 2000 fl. niedriger; sie betrug nur 3000 fl. Während der innerpolitischen Reibungen, die im Jahre 1528 und 1529 entstanden, u. zw. zu einem Großteil unmittelbar durch die Steuerpolitik der Regierung hervorgerufen, blieben die Judengemeinden zeitweilig verschont, aber sobald die Regierung im Oktober 1529 energischer vorging, tauchten neuerdings alle Probleme auf, die weder im Jahre 1527 noch im Jahre 1528 gelöst worden waren. Der König war nun bemüht, auch jene Bevölkerungsschichten zur Steuerleistung heranzuziehen, die im Landtagsbeschluß nicht ausdrücklich angeführt waren: neben den Juden betraf dies die Geistlichkeit und den Egerer Kreis. Doch seiner nachdrücklichen Aufforderung an die Böhmische Kammer vom 19. Jänner 1529, mit möglichster Beschleunigung die Repartition der Judensteuer durchzuführen, wurde nicht zeitgerecht und voll entsprochen. Die wichtigen politischen Ereignisse des Jahres 1529 verzögerten die Erledigung der Sache bis zum Herbst, doch auch dann nahm die Durchführung der Regierungspläne keinen glatten Verlauf. Die unvollständigen Quellen gestatten uns leider nicht festzustellen, ob der interessante Vorschlag verwirklicht wurde, den Ende April 1529 die Prager Juden dem König unterbreitet hatten. Sie machten sich erbötig, die Hälfte der von allen Juden in Böhmen geforderten Summe zu bezahlen, und legten dar, das Herkommen spreche dafür, daß die andere Hälfte der König durch seine Organe einheben lasse. Mochte diese Anregung auch eine Erhöhung der Personalausgaben der Kammer mit sich bringen, so war sie nichtsdestoweniger in hohem Grade geeignet, die administrative Aufsicht über alle Judengemeinden Böhmens zu 23