Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
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für unverhältnismäßig niedrig und bestand darauf, daß die Juden in Böhmen auf Konto der Krönungs- und der Türkensteuer unschwer wenigstens 2000 Schock böhmischer Groschen erlegen könnten. Auch nach dem strengen königlichen Befehl vom 20. September wurde zwar über die Höhe der Steuer noch anfangs Oktober verhandelt, aber der entschiedene Standpunkt der Regierung, den sie gleicherweise in der Judensteuerfrage im Jahre 1529 festhielt, zeugt dafür, daß die Regierung in dem Hauptpunkte wohl ihr Ziel erreicht hatte. Die faktische Einhebung der vorgeschriebenen Beträge ging freilich weder unmittelbar noch glatt vonstatten; es scheint, daß der Endertrag sich auf etwa 3000 fl. rh. belief, eine Summe, die ein Jahr darauf zur Grundlage der Steuerbemessung für die Gesamtheit der Juden Böhmens angenommen wurde. Noch zu Beginn des Jahres 1528, als die Einhebung der alten Steuern vom Jahre 1527 dem Ende zuging, stieß die Böhmische Kammer neuerdings auf Schwierigkeiten, deren Ursache in dem grundsätzlichen Widerstande der Stände gegen die Steuern im allgemeinen und die Judensteuer im besonderen zu suchen ist. Die Kammer hatte bei der Revision der Steuerrechnungen festgestellt, daß die Juden ihren Verpflichtungen größtenteils noch nicht zur Gänze nachgekommen waren. Sie richtete daher an die zuständigen Obrigkeiten die Aufforderung, ihre jüdischen Untertanen zur Bezahlung zu verhalten; den säumigen Zahlern drohte sie mit exekutiver Einhebung des Restbetrages; den Obrigkeiten aber trug sie auf, den Juden keine anderen Steuern aufzubürden . Gegen diese Zumutung setzten sich, soviel bekannt, am stärksten die namhaftesten Edelleute Nordwestböhmens zur Wehr. Der königliche Marschall und Hauptmann der Deutschen Lehensschranne Hans Pflug von Rabenstein im Verein mit dem Oberstkämmerer Albrecht Schlick auf Elbogen und dessen Anverwandten Hieronymus und Heinrich Gebrüdern Schlick auf Elbogen und Schlackenwerth legten am 13. Jänner 1528 bei der Kammer Protest ein, indem sie die bekannten Einwände grundsätzlich-rechtlicher Natur geltend machten. In der Unvollständigkeit des Landtagsbeschlusses hinsichtlich der Verpflichtungen der Juden, von der oben die Rede war, fand der Beschwerdeführer eine geeignete ständische Waffe gegen die Ansprüche des Staates; die Einwände der eigenen Juden aber, daß sie über die Steuerrepartition mit den Prager Juden überhaupt nicht verhandelt hätten, dienten ihm zur nachdruckvollen Begründung, daß auch die Höhe der geforderten Steuersumme nicht berechtigt sei. Die allgemeine Abneigung gegen das Steuerzahlen vereinigte sich bei diesen prominenten Staatswürdenträgern mit der Abneigung gegen die Juden aus der ersten königlichen Stadt und fand in der Forderung, die Judenfrage müsse einheitlich für das ganze Land geregelt 20