Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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gesetzt.121 Zu diesen Mängeln administrativer Art, die wohl nur auf die Unkenntnis und geringe Bereitschaft der untergeordneten Verwaltungsbehörden zurückgehen, gesellten sich jedoch auch ernste Schwierigkeiten finanzieller Natur. Die Vertreter der Judenschaft boten anfangs nur 2000 fl. an, sie vermochten aber die Böhmische Kammer nicht davon zu überzeugen, daß ihre Forderung von 5000 fl. zu hoch sei, zumal der Mehrzahl der Juden in den untertänigen Orten bereits die Krönungs- und Türkensteuer vorgeschrieben war. Das Elaborat ließ in seinem Hauptpunkte, die Juden sollten durchschnittlich wenigstens soviel beitragen wie die Christen, genauere Richtlinien vermissen — namentlich fehlte eine gründlichere Durchrechnung der Vermögens- oder Einkommensgrundlage — trotzdem aber fand es die Unterstützung des einflußreichen Generalhofschatzmeisters und auf seinen Antrieb erging wohl die königliche Entschließung vom Ende September 1527. Der oberwähnte Einspruch der Juden Nordwestböhmens vermochte zwar weder das weitere Verfahren noch den Umfang der Besteuerung zu beeinflussen, zeigte aber, daß auch die Methoden der neuen Regierung Widerstand fanden. Dieser war auch nicht ganz unbegründet, denn ein gewisser Einfluß der jüdischen Landgemeinden auf Dinge, die die gesamte Judenschaft Böhmens betrafen, war von den früheren Regierungen respektiert worden, und zwar schon zu Ende des 15. Jahrhundertes .122 Die durch die Böhmische Kammer durchgeführten Zentralisationsbestrebungen der Ferdinandeischen Regierung nahmen jedoch auf diese Gewohnheitsformen keine Rücksicht und die innerpolitische Entwicklung kam der Regierung zu Hilfe, so daß die Kammer schließlich doch den Regierungsstandpunkt in der Judenfrage wenigstens bei einigen Juden auf dem Lande durchsetzte. Als dann auch der Streit der Stadt Prag mit der königlichen Kammer betreffs der Judenadministrative Mitte November 1527 in der Weise beigelegt wurde, daß Prag in der Steuerfrage völlig den Regierungsstandpunkt anerkannte, war auch über die Besteuerung der in den Städten angesessenen Juden entschieden. Schon das Beispiel Prags, des führenden Mitglieds des Städtestandes, das binnen einem halben Jahre alle Forderungen der Regierung anerkannt hatte,123 könnte den Schluß begründen, auch die übrigen königlichen Städte hätten sich den Forderungen der Regierung in der Frage der Judensteuer gefügt. Die Nachrichten vom Herbste des Jahres 1527, mögen sie auch allgemein gehalten sein, lassen denn auch das Streben der Judengemeinden erkennen, die Steuerlast zu lindern. Im wesentlichen aber war die Notwendigkeit, die besondere Steuer zu bezahlen, bereits anerkannt. Als die Prager Juden die Unnachgiebigkeit der Steuerverwaltung erkannten, erklärten sie sich anfangs September bereit, 2000 fl. zu bezahlen; die Regierung erachtete aber diesen Betrag 19