Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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Kreise ansässigen Juden sollten unmittelbar vor den Steuerleuten ein Vermögensbekenntnis ablegen und auf Grund dieses Materials, dessen Zusendung die Kammer binnen zehn Tagen verlangte, sollten dann die Steuersätze bemessen werden;116 alle Juden ohne Unterschied sollten herangezogen werden, auch die Inleute. Die etwa gegen Ende Mai gepflogenen Erhebungen hatten jedoch keinen sonderlichen Erfolg und hätten selbst bei günstigem Ergebnis im ganzen nur wenig helfen können. Es fanden sich in den Kreisen nur wenige Juden117 und ihre Bekenntnisbriefe lauteten auf durchschnittlich geringe Beträge.118 Selbst dieser geringe Ertrag der Judensteuer war jedoch von innerpolitischen Schwierigkeiten bedroht und von der ungeklärten Rechtslage der Juden auf dem Lande, besonders außerhalb der königlichen Städte. Die Grundherren aus dem Herren- und dem Ritterstande pflegten den in den untertänigen Orten wohnhaften Juden Beitragsleistungen zu der von ihnen geforderten Berna aufzuerlegen und nahmen daher ihre Juden in Schutz, als diese von den Steuerleuten zur Schätzung vorgeladen wurden. Kein Wunder, daß sich die Juden unter diesen Umständen weigerten, die neue Steuer zu bezahlen, ja daß sie mancherorts die Vorlage eines Vermögensbekenntnisses verweigerten.119 In einzelnen Kreisen ergaben sich auch Schwierigkeiten verwaltungstechnischer Art, die die Konskription des Juden Vermögens verzögerten, so daß z. B. im Bechiner Kreise die Juden von den Steuerleuten erst zu Ende des Monats Mai vorgeladen wurden .120 Wie die Kammer diesem Widerstand der durch die Besteuerung der Juden betroffenen Obrigkeiten entgegenwirkte, ist nicht genau bekannt. Es scheint, daß sie schließlich — etwa im September 1527 — ihre Zuflucht zu einer Repartition nahm, die sie für alle Juden im Lande durch den Vorsteher der Prager Judengemeinde ausarbeiten ließ, und zwar auf Grund der von den Kreissteuerleuten erhobenen Schätzungen. Bei jenen Juden, welche die Einbringung eines Vermögensbekenntnisses verweigerten, wurde die Leistungsfähigkeit wohl nach den Berna- Anteilen des Jahres 1522 und 1523 abgeschätzt. Die Prager Juden kannten natürlich nicht bloß die Niederlassungen ihrer Glaubensgenossen gut, sondern auch ihre wirtschaftliche Stärke und führten die Repartition im Detail unter die einzelnen Judengemeinden durch. Der Kammer schwebte offenbar der Plan vor, die Prager Juden sollten unter ihrer Oberaufsicht womöglich mit den Delegierten aller oder zumindest der größten Judengemeinden verhandeln, doch die Ereignisse zu Beginn des Jahres 1528 zeigen, daß es nicht dazu kam. Namentlich die Juden aus den Bergstädten des nordwestlichen Böhmen erhoben zu Anfang des Jahres 1528 Beschwerde bei ihren Obrigkeiten, die Prager Juden hätten sich mit ihnen über die Steuerbeiträge überhaupt nicht ins Einvernehmen 18