Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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den Kreisen der städtischen Gewerbetreibende^ den Juden gegenüber herrschte, und dem finanziellen Nutzen, der den Obrigkeiten von der wirtschaftlich starken Judenschaft zufloß, zu vermitteln. Der durch Eingliederung der Juden in die Gemeinde erzielte unmittelbare Einfluß auf die rechtliche Stellung derselben erschien den Städten als das beste Mittel, um die Forderungen der Zünfte, als auch die wirtschaftlichen Erfordernisse außerhalb dieses Rahmens zu verbürgen. Die besitz- und verwaltungsrechtliche Zugehörigkeit der Judengemeinden modifizierte so auch die öffentlichen Finanzverpflichtungen, die sich aus der rechtlichen Zugehörigkeit der Juden zur königlichen Kammer ergaben.25 Die Zeit des wirtschaftlichen und politischen Verfalls der königlichen Macht war den Bestrebungen der Zentralbehörden keineswegs günstig, so daß sie nicht in der Lage waren, gegenüber den Ansprüchen der adeligen Obrigkeit auch rechtlich begründete Ansprüche der königlichen Kammer durchzusetzen.26 Vereinzelte Versuche, die ohne Nachdruck und System in einer Atmosphäre politischer Spannung unternommen wurden,27 hatten kein dauerndes positives Ergebnis. Erst die Erstarkung der zentralen Staatsmacht und -Verwaltung, die nach dem Regierungsantritt Ferdinands I. in Böhmen begann, bot den Rechtsansprüchen in der Angelegenheit der unbedingten Zuständigkeit aller Juden in Böhmen zur königlichen Kammer wirksam und dauernd praktischen Rückhalt. Der Lockerung dieses Bandes als einer praktischen und wirksamen politischen Methode, die schon vor dem Jahre 1526 ausgebildet war, bediente sich auch die neue Regierung als eines Mittels zur Gewinnung und Erhaltung ihrer Anhänger. Das Kapitel „Juden" der Kammerpolitik beeinflußt auch nach dem Jahre 1527, wenn auch bereits in beschränkterem Maße, die Wirtschaftspläne der Regierungspolitik.28 Kennen wir also wenigstens in den Hauptzügen die Wirtschafts¬ und Verwaltungsbedingungen, unter denen zu Anfang des Jahres 1527 die Verhandlungen über die erste Steuer stattfanden, welche alle Juden in Böhmen entrichten sollten, so besitzen wir nur sehr annähernde Schätzungen über die Anzahl der jüdischen Bevölkerung Böhmens in jener Zeit. Es ist klar, daß sich der Druck der im Jahre 1527 den Juden auferlegten Steuer erst dann recht einschätzen läßt, wenn wir die Zahl der in den Freistädten und auf den Landgütern ansässigen Judenfamilien, namentlich aber ihre Vermögensverhältnisse kennen. Der Umfang der jüdischen Diaspora in Böhmen zu Anfang des 16. Jahrhundertes läßt sich jedoch nur sehr allgemein bestimmen und auch über die Vermögensverhältnisse ist nur sehr wenig bekannt. Ich glaube jedoch, auch der folgende, auf der bisherigen Literatur und auf neuen Archivquellen aufgebaute Versuch, wenigstens die Mehrzahl der Ortschaften festzustellen, wo es Judensiedlungen gab, wird nicht ohne 6