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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 321

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 321)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644315--2725-2647071
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seien, und an die übrigen Reichen wollte er sich angeblich erst später wenden. Die Verteilung der Sammlung erfolgte erst verhältnismäßig spät, weil er vorher die Vermögensverhältnisse der einzelnen armen Familien untersuchen mußte. Auch diese nachträgliche Untersuchung vermochte also die Stadthauptmannschaft nicht zu befriedigen und ihren Verdacht nicht zu zerstreuen. Dies geht auch aus ihrer Relation an das Gubernium hervor, in welcher sie den Verdacht aussprach, die Juden hätten nach dem Bekanntwerden der Sammlung nur einen Teil des aufgebrachten Geldes wirklich an die Armen verteilt, während sie den Rest wohl verborgen hätten, doch sei dies schwer festzustellen und nachzuweisen. Die Stadthauptmannschaft war geneigt, auch der Anzeige von der geplanten Bestechung der Beamtenschaft Glauben zu schenken, mußte aber auch hier zugeben, Beweise lägen nicht vor. Gegen Günzburg würden die Juden angeblich um keinen Preis etwas verraten, da sie ihn für einen Heiligen hielten. Blieben nur die Oberjuristen, die man zur Verantwortimg ziehen konnte. Die Stadthauptmannschaft beantragte sie zu einer Geldbuße von 300 fl. zugunsten der jüdischen Armen zu verurteilen, als Strafe für die Übertretung ihrer Kompetenz durch Einberufung nichtbewilligter Zusammenkünfte. Auch dem Rabbiner Günzburg sollte eine Buße von 50 fl. für die Veranstaltung einer nichtbewilligten Geldsammlung diktiert werden. Über diesen Antrag der Stadthauptmannschaft referierte im Gubernium wiederum der Gubernialrat Twrdy. Er machte namentlich darauf aufmerksam, daß im Widerstande gegen die Abschaffung der fremden Bocherim hauptsächlich Dr. Hock und der Vorsteher der Judengemeinde Löwy Jeiteles an der Spitze standen; diese seien entschlossen, ihre Absicht auch in der Provinz durchzusetzen, namentlich mit Hilfe des hochgebildeten Hofitzer Handelsmannes Seeligmann Beer Hirsch. Die von der Stadthauptmannschaft gegen die Oberjuristen in Antrag gebrachte Geldbuße hielt der Referent aber nicht für berechtigt, da in der Affäre nicht von geheimen Zusammenkünften gesprochen werden könne. Die anonyme Anzeige hielt auch Twrdy für begründet, aber auch er gab die Unzulänglichkeit der Beweise zu. Er beantragte jedoch eine Geldbuße von 50 fl. für den Rabbiner Günzburg, da er unbefugterweise Mitglieder der Judengemeinde zu sich geladen und eine Sammlung veranstaltet hatte. Es sollte ihm ein strenger Verweis erteilt und alle Sammlungen für die Zukunft untersagt werden, da er blind sei und daher in Geldsachen unmöglich Ordnung halten könne. Der Antrag des Referenten wurde vom Gubernium mit allen Stimmen angenommen und die Stadthauptmannschaft mit der Durchführung betraut. Es blieb noch übrig, die Frage der jüdischen Bocherim in Prag und in der Provinz endgültig zu bereinigen. Der Magistrat, dem die Durch- 810

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