Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 320

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 320)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2644300-2644315--2724-2647070
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

gerade die reichsten Judenfamilien nicht vertreten waren: die Jerusalem, Epstein, Wehle, Kisch, Zdekauer, Dessauer, Lämel, Keil, Lipmann, Lederer, Pissling, Taussig, Fischeies, Hock, Jaiteles, Lucka, Schmelkes, Teutsch und noch einige. Ihr Fehlen schien für die Glaubwürdigkeit der anonymen Anzeige bezüglich der ansehnlichen Höhe der eingebrachten Beiträge zu zeugen. Die Oberjuristen wurden daher aufgefordert, auch dieses Rätsel aufzuklären. Ähnliche Fragen wurden damals auch dem Rabbiner Günzburg vorgelegt. Aber auch die Antwort der Oberjuristen brachte den Behörden nicht die erwünschte Auskunft. Die Juristen gaben zu, bei der in die Räume der Begräbnisbruderschaft einberufenen Zusammenkunft von den Bocherim und von dem Gubernialrekurs gesprochen zu haben; aber der Hauptzweck habe darin bestanden, festzustellen, ob es sich bei dem Knochenfunde auf jenem Teile des Judenfriedhofes, wo soeben begraben wurde, um Menschenknochen handelte. Auch die zweite Zusammenkunft gestanden die Juristen ein; sie hätten die jüdischen Gelehrten und angesehenen Juden unter dem Eindruck der jüngsten Gubernialerlässe zu einer Beratung einberufen, da es sich hier um Dinge von der größten Wichtigkeit für die künftige Generation der Juden handelte, für die sie vor den Augen ihres Volkes allein die Verantwortung nicht übernehmen wollten. Die am 1. Jänner 1815 im Hause Günzburgs abgehaltene Zusammenkunft sei nicht geheim gewesen und die Juristen bestritten die Schuld an ihrer Einberufung. Was die Armensammlung anlange, so hätten sie — wenn auch ungern — der Aufforderung des Rabbiners Günzburg entsprochen, der sich entschlossen hatte die Sammlung selbst vorzunehmen, da die gewöhnlich von einigen wohlhabenderen Juden veranstaltete jährliche Sammlung für die Armen nicht zustandegekommen war. Das Fehlen der wohlhabendsten Judenfamilien in den Sammellisten erklärten die Juristen damit, daß viele der genannten bemittelten Juden regelmäßig für die Armen beitragen und daher in diese Aktion nicht einbezogen wurden; an die übrigen hätten sie sich nicht gewendet, weil man aus Erfahrung voraussetzte, sie würden sich weigern beizutragen. Die Verteilung der Sammlung habe Günzburg selbst durchgeführt. Eine ähnlich ausweichende Antwort erhielt die Stadthauptmannschaft auch von dem Rabbiner Günzburg. Seine Aussage deckte sich im großen ganzen mit der Antwort der Oberjuristen. Er habe sich entschlossen, die Sammlung, die andere Jahre regelmäßig von Jerusalem und Dormitzer vorgenommen wurde, selbst in die Hand zu nehmen, und es sei ihm nicht bekannt gewesen, daß man dies bei der Behörde vorher anzeigen müsse. Von der Teilnahme der Oberjuristen an der Sammlung versprach er sich einen größeren Erfolg, die freigebigen reichen Juden wollte er nicht zweimal belästigen, da ihm bekannt war, daß sie stete Wohltäter der Armen 309

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.