Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 319)
- Language
- German
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anderer vermeintlicher Teilnehmer jener geheimen Zusammenkünfte11 zeitigte kein positives Ergebnis. Es stellte sich zwar heraus, daß in der Schule der Begräbnisbruderschaft tatsächlich eine Zusammenkunft stattgefunden hatte, wobei der Oberjurist Flekeles die Gubernialerlässe über die Vereinigung des jüdischen Zeremoniellunterrichtes mit dem Normalunterricht verlesen hatte und anschließend über den Gubernialrekurs beraten worden war. Aber die Teilnehmer behaupteten, die Zusammenkunft sei öffentlich zugänglich gewesen und es sei dabei nur eine freiwillige Geldsammlung für die jüdischen Armen veranstaltet worden. Die Einvernahmen brachten jedoch an den Tag, daß Günzburgs Behauptung, an diesen Zusammenkünften persönlich nicht teilgenommen zu haben, der Wahrheit nicht entspreche; —es wurde nachgewiesen, daß er tatsächlich dabei gewesen sei. Erst auf Grund dieser Feststellung entschloß sich Günzburg, seine frühere Aussage zu berichtigen. Der betagte Rabbiner entschuldigte sich damit, er sei bei seinem Alter ängstlich und habe manches zu Protokoll gegeben, was der Wahrheit nicht entspreche; er erklärte in seiner schriftlichen Eingabe vom 29. Jänner 1815, nunmehr dem Gubernium die volle Wahrheit eröffnen zu wollen. Nach seiner neuen Darstellung handelte es sich um eine von den Oberjuristen12 einberufene Zusammenkunft, um die jüngsten Gubernialerlässe über den jüdischen Religionsunterricht zu beraten. Es wurden daher zwei Versammlungen in den Räumen der jüdischen Begräbnisbruderschaft einberufen, die allgemein zugänglich waren und an denen zehn bis zwölf Personen teilnahmen. Günzburg beteiligte sich bloß an der zweiten Zusammenkunft, bei der die Frage der fremden Bocherim erörtert wurde; diese stand auch bei der dritten Zusammenkunft zur Beratung, diesmal im Hause Günzburgs , und es wurde hiebei der Rekurs der Judengemeinde verlesen und genehmigt. Geldsammlungen fanden jedoch bei diesen Zusammenkünften nach Günzburgs Aussage nicht statt, schon deshalb nicht, weil nur arme jüdische Gelehrte zugegen waren. Die Untersuchung vermochte also die Angelegenheit nicht zu klären und die Stadthauptmannschaft mußte sich schließlich mit den angeführten unvollständigen Aussagen zufrieden geben. Es war zum Abschluß nur nötig die drei Oberjuristen zur Verantwortung zu ziehen, da sie in erster Linie vor den Behörden der Überschreitung ihrer Kompetenz beschuldigt waren. Anfangs Feber 1815 wurden sie daher von der Stadthauptmannschaft aufgefordert sich zu rechtfertigen, weshalb sie Versammlungen ohne behördliche Bewilligung einberufen, weshalb sie die Geldsammlung nicht angemeldet und weshalb sie die gesammelten Gelder den jüdischen Armen so spät übergeben hätten, erst vier Wochen nach der Beendigung der Sammlung. Besonders mußte der Stadthauptmannschaft der Umstand auffallen, daß auf den vorgelegten Sammelbögen 308