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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 316

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 316)
Language
German
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IRI
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Die Befürchtungen der Behörden waren nicht unbegründet. Die vorgelegte Liste ergab in der Tat, daß seit dem Verbot neue Bocherim in Prag eingezogen waren, und das Gubernium sah sich am 6. Juni 1813 gezwungen, der Judengemeinde anzubefehlen, die nach Prag zugezogenen fremden Studierenden binnen zwei Monaten wieder abzuschaffen. Die Judenältesten9 versammelten alle fremden Bocherim und machten ihnen diesen Bescheid kund, ließen ihn auch in den Synagogen verkünden und versprachen dem Magistrat, ihren wirklichen Abzug zu überwachen , gleichzeitig aber protestierten sie neuerdings gegen diese behördliche Verfügung. Die Gründe, auf die sie ihre Beschwerde stützten, deckten sich im allgemeinen mit denen vom Jahre 1807. Die Judenältesten argumentierten folgendermaßen: Die Religion ist eine Stütze des Staates, sie stärkt die Sittlichkeit, macht die Menschen tugendsam. Die Theorie reicht jedoch nicht aus, Praxis tut auch not, man muß die Jugend vor allem in der Religion erziehen, und das besorgen eben die Bocherim. Wenn die christlichen Familien Erzieher für ihre Kinder haben, warum sollte dies den jüdischen Eltern verwehrt sein, die meistens keine Zeit haben, um sich der Erziehung ihrer Kinder zu widmen, da sie oft nicht einmal zum Mittagessen heimkommen, darum lassen sie sich durch ihre Religionshauslehrer vertreten. Werden diese ausgewiesen, werden die Judenkinder wie verirrte Schafe ohne Hirten sein und auch sonst werde sich die Abwesenheit dieser Bocherim im jüdischen Hause schmerzlich bemerkbar machen, da sie hier auch als „Koscheraufschauer" die rituelle Zubereitung der Speisen überwachen. Den Einwand, die Bocherim könnten sich anstelle des Unterrichtes dem Handel zuwenden, entkräfteten die Judenältesten mit dem Hinweise auf ihre strenge Beaufsichtigung, sie versprachen, selbst darüber zu wachen, und verlangten ausdrücklich, die Haushaltungsvorstände sollten für ihre Hauslehrer und ihre Tätigkeit unmittelbar verantwortlich gemacht werden. Insgesamt gab es damals in Prag 43 Bocherim auf 1350 Judenfamilien. Das Gubernium entsprach aber auch diesmal der Beschwerde der Judengemeinde nicht, sondern beharrte auf der unbedingten Abschaffung der fremden Bocherim, da sie den einheimischen das Brot entziehen und außerdem die Ursache sind, daß in Prag immer noch insgeheim die verbotene jüdische Universität weiterbesteht und damit auch die unerwünschte Verbindung mit dem Ausland. Nur im Hinblick auf die Zeitumstände gewährte diesmal das Gubernium den fremden jüdischen Studierenden eine Aufenthaltsbewilligung, aber Ende Jänner 1814, also in vier Monaten, sollte die Judengemeinde selbst beim Magistrat anfragen, wie lange den ausländischen Bocherim noch der Aufenthalt in Prag gestattet sein sollte. Die Judenältesten verdienten nach der Meinung 305

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