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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 312

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 312)
Language
German
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IRI
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gelegte Verzeichnis nicht. Die Stadthauptmannschaft erhielt daher den Auftrag, mit Hilfe des Magistrats eine genaue Liste aller einheimischen und fremden jüdischen Studenten anzulegen, die sich derzeit in Prag befanden, mit der Angabe, seit wann sie sich in Prag aufhielten und ob sie eine amtliche Aufenthaltsbewilligung besäßen. Diese amtliche Liste, die schließlich doch von der Judengemeinde verfaßt und von der Stadthauptmannschaft erst am 1. April 1808 eingebracht wurde, führte eine wesentlich höhere Zahl von Bocherim an als das frühere Verzeichnis der Judengemeinde. Danach befanden sich Ende März 1808 in Prag insgesamt 58 jüdische Studierende aus Böhmen, von welchen die Mehrzahl seit 1806 in Prag war und nur ein einziger seit neun Jahren. Fremde Bocherim gab es damals in Prag 57, aber hiervon fehlten zur Zeit, als die Liste vorgelegt wurde, bereits 18, die inzwischen von Prag abgereist waren. Die Mehrzahl stammte aus Ungarn (22) und aus Mähren (18), der Rest aus den deutschen Staaten und aus Galizien .8 Erst jetzt konnte das Gubernium die Frage erwägen und sein Gutachten für die Hofkanzlei ausarbeiten. Der Referent, Gubernialrat Twrdy, verhielt sich in seinem ausführlichen Gutachten ebenso ablehnend wie das Gubernium im Jahre 1807; er betonte namentlich, der Regierung könne es nicht gleichgültig sein, wenn in Prag die jüdischen Kinder von Ausländern unterrichtet würden, deren Gesinnung ihr unbekannt sei. Dem Referenten schwebten hier sicherlich in erster Linie die jüngsten Verhandlungen über den Einfluß des Pariser Sanhedrins auf die Juden in den österreichischen Ländern vor, in deren Verlauf die Regierung Befürchtungen namentlich hinsichtlich der radikalen jüdischen Jugend hegte. Der Antrag des Referenten, auf der Ausweisung aller fremden Bocherim zu beharren, wurde vom Gubernium mit allen Stimmen angenommen bis auf den Gubernialrat Breinl, der sich für die Belassung der Ausländer in Prag im Sinne des Kolowratschen Antrages aussprach. Am ausführlichsten behandelte jedoch der Referent die Frage der „jüdischen Universität", die durch die unvorsichtige Bemerkung im Rekurs der Judenältesten aufgerollt worden war. Nach der Äußerung der Judenältesten wurde an dieser jüdischen Schule das geschriebene und mündlich überlieferte Gesetz Mosis vorgetragen, die Lehre von den Pflichten des Juden als Menschen, gegen Gott und gegen den Nächsten, also die Grundlagen der hebräischen Theologie in engster Verbindung mit dem Zeremoniell und den gesellschaftlichen Verpflichtungen, der Unterschied zwischen Recht und Unrecht, zwischen Mein und Dein und ähnliche Fragen der jüdischen Moral. Alle diese Fragen wurden aus dem Talmud erklärt, der den wichtigsten Unterrichtsgegenstand bildete. Der Ursprung dieser jüdischen Lehrstätte war damals der Judengemeinde nicht mehr bekannt, ebensowenig ihre Gründungsurkunde. Aber auch der 301

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