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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 309

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 309)
Language
German
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in Prag 79, da aber in dieser Zahl auch 33 Studierende aus Böhmen und 14 aus Mähren mit inbegriffen seien, verblieben auch nach Einreehnung von vier Studenten aus dem Reich insgesamt 32 fremde Bocherim, die sich ihrer Herkunft nach folgendermaßen verteilten: Ungarn (17), Südpreußen (4), Preußisch-Schlesien (1), Würzburg (3), Franken (2) und Galizien (l).6 Die Judenältesten erklärten der Hof kanzlei die Funktion dieser Religionshauslehrer und betonten, solche seien in jeder Judengemeinde unerläßlich, namentlich um der Kompliziertheit des jüdischen Zeremoniells willen; sie beriefen sich auf das Hofdekret vom 12. Juli 1798, demzufolge diese Hauslehrer zu dieser ihrer Tätigkeit berechtigt seien. Die Anzahl von 79, mit den Prager Religionslehrern von insgesamt 120 Hauslehrern erachteten die Judenältesten für die damals in Prag lebenden 1300 bis 1400 Judenfamilien für völlig unzureichend, zumal vordem fast jede jüdische Familie ihren eigenen Religionshauslehrer gehabt habe, so daß sich ihre Zahl auf 1200 bis 1400 belief, wovon über 1000 Ausländer gewesen seien. Sie alle hätten in Prag ihren Aufenthalt gehabt, um ihre Rabbinerstudien an der hiesigen berühmten jüdischen Universität zu absolvieren, die sich nach Darstellung der Judenältesten auch jetzt noch in ganz Europa des Rufes erfreute, eine der besten zu sein. Die Judenältesten fuhren erbittert, aber nicht ganz vorsichtig in ihren Einwänden mit der Bemerkung fort, nach den bestehenden Gesetzen gebe es keinen Unterschied zwischen christlichen und jüdischen Universitäten. Warum wolle also das Gubernium die fremden Studenten dieser Prager jüdischen Universität des Landes verweisen, obwohl sie doch übrigens nicht von Haus zu Haus, sondern "stets nur in einer einzigen Judenfamilie unterrichteten, zu der sie auch gerechnet würden, und obwohl sie sich bisher keiner Polizeiübertretung schuldig gemacht hätten. Das Patent vom Jahre 1797 gestatte doch den freien Religionsunterricht! Und in Prag würden doch mit Leichtigkeit noch einige hundert Bocherim Beschäftigung finden, wiewohl in den gegenwärtigen schlimmen Zeiten die Judenfamilien kaum den Unterhalt für sich selbst fänden. Die Zahl der Hauslehrer aus Religion gehe beständig zurück, trotz ihrer guten Bezahlung; die Ursache liege namentlich darin, daß sich die jüdische Jugend lieber dem einträglichen Handel und Gewerbe widme. Die fremden Bocherim brächten also niemanden um sein Brot, ihre Zahl sei im Gegenteil im Verhältnis zum Gesamtbedarf an Religionshauslehrern in den jüdischen Familien unzulänglich. Sie unterrichteten nur im Hebräischen, während den Deutschunterricht die jüdische Schule oder besondere Privatlehrer besorgten. Die Judenältesten erhoben keinen Einwand dagegen, daß sich die Bocherim ein Zeugnis verschaffen müßten, wenn sie auch Deutsch unterrichten wollten, ersuchten aber, diese unentbehrlichen Ausländer auch fernerhin in Prag zu belassen. 298

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