Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 308)
- Language
- German
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Böhmen in die Länder, nach denen sie zuständig seien, ausgewiesen werden. Es ist sehr wahrscheinlich, daß dieses ungewohnt scharfe Zugreifen des Guberniums gegen die fremden jüdischen Studenten zu einem Gutteil von politischen Rücksichten diktiert war. Man mochte befürchten, daß sich die Beziehungen dieser fremden, gebildeteren jungen Juden zum Auslande bedenklich auswirken könnten. Denn es war kurz vorher von Napoleon der alljüdische Sanhedrin nach Paris einberufen worden, dem namentlich die österreichische Regierung große Aufmerksamkeit schenkte. Gerade in Böhmen waren umfassende behördliche Maßnahmen ergriffen worden, um einen eventuellen Einfluß dieser politischen Aktion Napoleons auf die einheimische Judenschaft abzuwehren.3 Aber eben die Nachrichten aus Paris waren es, die damals das Selbstbewußtsein der Judenschaft Böhmens hoben; denn sie hofften, die von der österreichischen Regierung so peinlich empfundene Aktion werde die österreichischen Behörden veranlassen, der einheimischen Judenschaft gegenüber mildere Saiten aufzuziehen, denn seit dem jüdischen Systemalpatente v. J. 1797 begann ihr Bildungsniveau langsam, aber sicher zu steigen. Aus diesem Grunde wollte auch die Prager Judengemeinde4 den Ausweisungsbefehl des Guberniums gegen die fremden Bocherim nicht stillschweigend hinnehmen. Schon Ende Feber 1807 meldete sie bei der Stadthauptmannschaft namens der bedrohten fremden jüdischen Studenten einen Hofrekurs gegen die Gubernialverfügung an und ersuchte, mit der Ausweisung bis zur Erledigung des Rekurses zuzuwarten. Bereits in diesem vorläufigen Gesuche führten die Judenältesten an, die Prager Juden seien über die Maßnahme des Guberniums sehr bestürzt, da durch die Ausweisung der fremden Bocherim die jüdische Jugend eine schmerzliche Einbuße im Religionsunterricht erleiden werde. Zugleich mit diesem Gesuche überreichte die Judengemeinde den angemeldeten Hof rekurs, so daß sie bereits am 1. März 1807 in der Lage war, dem Gubernium die Bestätigung der Hofkanzlei über die Einbringung des Rekurses vorzulegen und sich so im Sinne der bestehenden Vorschriften den Aufschub des geplanten Verfahrens gegen die fremden Studenten bis zur Erledigung der Berufung zu sichern. Das Gubernium sah sich daher in der Tat gezwungen, am 4. April der Stadthauptmannschaft mitzuteilen, man müsse mit der Durchführung des Befehles vom 30. Jänner bis zur Allerhöchsten Entscheidung zuwarten. Die unmittelbare Gefahr war daher gebannt und es kam jetzt darauf an, wann und wie die Sache in Wien entschieden würde. In ihrem ausführlichen Hofrekurs an die Hofkanzlei5 nahm die Prager Judengemeinde energisch Stellung zugunsten der fremden jüdischen Studierenden; nach dem beigelegten Verzeichnis betrage ihre Zahl damals 297