Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 306)
- Language
- German
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der böhmischen Judenschaft gegenüber das tiefste Mißtrauen herrschte und daß auch die Ergebnislosigkeit aller Fahndungen der Behörden nach Beweisen für geheime Beziehungen der Juden dieses Mißtrauen nicht zu beseitigen vermochten. Namentlich die jüngere Prager Judenschaft stand im Verdacht, am Pariser Sanhedrin und an geheimen Auslandsbeziehungen Anteil zu haben, und dieser Verdacht färbte auch auf die amtliche Behandlung anderer Judenangelegenheiten jener Zeit ab. Das zeigt sich sehr augenfällig im Verhalten der Wiener und Prager Stellen in der Affäre mit den fremden jüdischen Studenten und der „jüdischen Universität" in Prag im Jahre 1807.9 9 II. DER KAMPF UM DIE „JÜDISCHE UNIVERSITÄT" UND DIE FREMDEN BOCHERIM IN PRAG Wie anderswo in großen Judengemeinden wurden auch in Prag zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts Hauslehrer der jüdischen Religion eingeführt, die zufolge des Hofdekretes vom 12. Juli 1798 berechtigt waren die jüdischen Kinder in den Anfangsgründen des mosaischen Bekenntnisses zu unterweisen, wozu neben der hebräischen Sprache auch der Pentateuch und Mischna gerechnet wurden. Diese Lehrer, hebräisch „bocherim" genannt (Mehrzahl von „bocher" „auserwählt", jüdischer Student), unterrichteten die jüdischen Kinder außer in den erwähnten Fächern auch noch im komplizierten jüdischen Zeremoniell, gehörten zur Familie, in der sie unterrichteten, und erhielten hier auch die Kost. Auf diese Weise materiell versorgt, widmeten sie sich bei den Prager Rabbinern und Juristen dem Talmudstudium und bereiteten sich so zur Erlangung der Würde und des Titels eines Rabbiners vor. Das Systemalpatent vom 3. August 17971 verlangt allerdings von diesen (den Rabbinern) zum Zwecke der Rechtsgültigkeit vor den Behörden die Zuständigkeit nach einem der österreichischen Länder, Kenntnisse im deutschen Schulunterricht, bürgerliche Unbescholtenheit und Absolvierung der philosophischen Studien an einer inländischen Universität. Die Praxis war freilich viel liberaler als die strengen Vorschriften des Patentes und besonders das Philosophiestudium bildete bei Rabbinern in Böhmen zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts eine seltene Ausnahme. Die Hauptsache blieb damals immer noch ein gründliches Talmudstudium. Diesem konnte man sich in Prag nur bei den Prager Rabbinern und Juristen widmen, an der „jüdischen Universität", 295