Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 303)
- Language
- German
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Druckschriften auszuliefern; sie beriefen sich vermutlich darauf, daß ihnen von einem einschlägigen Verbot nichts bekannt sei. Als dem Polizeiminister Sumerau Mitte Dezember 1807 von Wallis über den Vorfall berichtet wurde, kam ihm die Nachricht sehr ungelegen, denn er hatte anfangs die Absicht, das Verbot des beanstandeten jüdischen Buches „Machsor" geheimzuhalten. Da aber durch die mißglückte Prager Konfiskationsaffäre die Existenz des Verbotes an den Tag gekommen war, blieb nichts anderes übrig als die drei Beschuldigten vorzuladen und streng zur Ablieferung der beanstandeten Bücher aufzufordern. Im Falle des „Machsor" handelte es sich um die Verurteilung durch einen ausländischen Rabbiner und die Wiener Regierung war nicht geneigt, diesen Bannfluch ohne vorherige Genehmigung anzuerkennen. Allen drei Prager Delinquenten sollte demnach nach einer Weisung Sumeraus eine scharfe Rüge erteilt werden, der jüdische Student Jeiteles aber, der im Verdachte stand, die verbotenen jüdischen Bücher eingeschmuggelt zu haben, sollte wegen Verwahrung des Fraenkelschen Aufrufes, der in Österreich verboten worden war, zur Verantwortung gezogen werden. Die erhaltenen Akten geben uns keine Auskunft über die endgültige Liquidierung der Affäre; die behördlichen Nachforschungen nach dem Fraenkelschen Aufruf auf dem flachen Lande verliefen erfolglos. Dem Gubernialpräsidium kam lediglich eine Nachricht vom Bidschower Kreishauptmann zu über Fahndungen in den stärksten Judengemeinden zu Hofitz und Neubidschow, doch das Ergebnis war negativ. Das will freilich nicht sagen, daß die Juden in Böhmen damals keine Beziehungen zum Ausland gehabt hätten. Sie verfolgten im Gegenteil die politischen Auslandsereignisse sehr genau, da sie sich von ihrer Entwicklung auch eine indirekte Beeinflußung ihrer Rechtslage versprachen. Namentlich die jüdischen Rabbiner und Oberjuristen pflegten solche Beziehungen sicherlich recht lebhaft, allerdings wohl auf einem Wege, der sich dem Einblick der Polizeiorgane entzog. In den Akten finden wir über solche Beziehungen lediglich eine Bemerkung Sumeraus, dem das Interzept eines an den Prager Rabbiner Lazar Flekeles adressierten Briefes in die Hand gekommen war. Es ging daraus hervor, daß die böhmischen Juden für die Auslandsneuerungen ein sehr reges Interesse hatten, namentlich für die Vorgänge in Westfalen, mit dessen Finanzminister Jakobsohn der erwähnte Flekeles in Korrespondenz stand. Die Prager Postoberdirektion hatte damals beständig ein scharfes Auge auf den jüdischen Briefwechsel, besonders im Verkehre mit dem Ausland, und der Prager Zensor und Translator aus dem Hebräischen, Fischer, war mit Übersetzung solcher hebräisch geschriebener Interzepte überhäuft; ihr Inhalt erwies sich aber größtenteils in politischer Hinsicht als völlig einwandfrei , da er sich rein auf Familienverhältnisse bezog .5 292