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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 293

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 293)
Language
German
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Der Schluß lautet: Lehrer: Warum hast du aber, die Erschaffung der Welt, zum Grund des Glaubens und Wurzel des Gesetzes, und nicht einen andern von diesen 13 Artikeln die du hier erkläret hast angegeben? Schüler: Weil die Erschaffung der Welt aus Nichts, in der Taht der große und feste Grund des ganzen Gesetzes ist; dehme, durch diesen Glauben werden Göttliche Eingebungen; alle Wunder und Zeichen; die Erlösung Israels; Auferstehung der Todten und alle übrigen 13 Artikeln möglich; da man jedem Frager Warum hat oder wird Gott dies thun? antwortet so wie es ihm gefallen, die Welt so und nicht anders gestaltet aus dem Nichts hervorzuruffen, so hat es seiner Heiligen Weisheit beliebet, alle diese Dinge zu thun. Daher saget auch die Schrieft, von der Bedeutung des Sabaths, welcher das Denkmal der Erschaffung der Welt, zwischen mir und Israel ist er ein ewiges Zeichen, nemlich dieses Zeichen ist der große und feste Grund des Gesetzes welches ich den Israeliten zur Unterscheidung von allen Nationen und Zungen gegeben habe. Darum ist auch der Sabath allein, so wichtig, als das ganze übrige Gesetz. ... Dies sind die Artikeln des Judenthums vermög den Büchlein Lekach toff; sollte darinnen noch etwas hart oder zu weit trenend vorkommen, kann es durch weise und zweckmäßige Anordnungen gemildert und eingänglicher gemacht werden usw. 52 St. A. St. R. 2102/1790. d. d. 15. Juli, s. o. -53 St. A. St. R. 314/1791. - 27. Jänner 1791. 54 Es handelt sich um die Frage der Gleichberechtigung der Töchter mit den Söhnen. Diese war durch das Patent vom 27. Christmonats 1786 und durch das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, II. Hauptstück, § 4, festgelegt. 55 Moesle: Gesetze Leopolds, III. Bd., S. 191, Nr. 490. Auch Index u. Protokolle (der Hofkanzlei) 1791, S. 132, Februarius Nr. 88, gibt einen knappen, aber genauen Inhalt des Gesetzes. 18. Hornung 1791, kundgemacht in Böhmen und Mähren den 17. März 1791. 56 Vgl. auch hiezu St. A. St. R. 2102, 15. Juli 1790. -57 Index u. Protokolle d. H. Galizien, 1790, S. 372, Julius Nr. 106. -58 Archiv d. Min. d. I., Ind. u. Prot, d. Hofk. Galizien, 1790, Sept. Nr. 25. -59 st. A. St. R. 3575/1792. 60 Die Familiensteuer betrug in Mähren ausnahmslos 3 fl. jährlich, in Galizien (Schutzsteuer) 4 fl. 61 St. A. St. R. 276/1790. 26. Jänner 1790. Circulandum. Vortrag der böhmischen Hofkanzlei vom 18. Jänner 1790. Die Pauschalierung der Vermögenssteuer der jüdischen Kontribuenten in Böhmen betreffend. Das Stück ist das wichtigste unter den zahlreichen ähnlichen Inhalts, weil hier die grundsätzliche Entscheidung getroffen wurde. Lazar und Anna Duschenes wollten, um von der Vermögensfatierung befreit zu werden, statt ihrer früheren Kontribution von 810 fl. ein Pauschalquantum von 1200 fl. jährlich bezahlen. Das würde also einem sehr bedeutenden Vermögen, mindestens 180.000 fl. entsprechen. Ähnliche Anerbietungen machten auch Moses Hönigische Söhne und Joachim Popper. „Dagegen ist von einigen jüdischen Kontribuenten die Bitte überreicht worden, womit das mit 1. November 1789 angefangene jüdische Steuersistem in seiner Verfassung, so wie es liegt, belassen, und überhaupt Niemanden eine Pauschirung gestattet werden mochte". Diese Bitte erklärt sich daraus, daß die kleinen Leute fürchteten, die Reichen würden weniger zahlen, als sie nach ihren Verhältnissen eigentlich sollten. Da nun aber eine bestimmte Summe aufgebracht werden mußte, würde eine solche Begünstigung die ärmeren Steuerträger benachteiligen. Die darüber befragte jüdische Steuerdirektion und das böhmische Gubernium äußern sich im wesentlichen ablehnend. Das Vermögen der Bittsteller könne nur annähernd erhoben werden. Die Pauschierung der Vermögens-, Familien -und Verzehrungssteuer sei „in sich selbst" nachteilig. 282

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