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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 280

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 280)
Language
German
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IRI
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Lage der Dinge hervorgehenden Übelstände als Bedrückung durch ein Fremdvolk empfunden werden. Das führt leicht dazu, alle andern Ursachen des Bedrängnis zu übersehen und das Übel gleichsam als Auswirkung einer persönlichen Schuld zu betrachten. Auf einzelnes konnte ja schon verwiesen werden. Ein sehr interessantes Beispiel bieten die gleichfalls von Dr. Klinger gesammelten Beschwerden der böhmischen Glashändler. Die Kanzlei läßt die Zoll- und Verbotgesetze, über die geklagt wird, aus grundsätzlichen Erwägungen unerörtert und beschränkt sich auf jenen Beschwerdepunkt, den auch das böhmische Gubernium als berücksichtigungswürdig unterstützt hat, den „dermalen so hoch gestiegenen Preis der Pottasche, und ein darbey den Juden zugemuthetes Monopolium". Und nun weist die Kanzlei nach, daß die Ursache der Preissteigerung theils in den Verhältnissen Rußlands und Polens liegt, aus denen sich Niederdeutschland versieht, theils in der ungeheuren Verteuerung der Transporte und der Lebensmittel in Ungarn und den benachbarten Erbländern. Dem böhmischen Glasmacher aber, dem der jüdische Erzeuger und Händler den höheren Preis abverlangt, sind solche Zusammenhänge unbekannt, und wenn man sie ihm etwa darzulegen sucht, kaum verständlich. Er sieht vor sich nur den Juden, der ihn aussaugen will. 5. Das Gesuch vom 24. September 1791 Eine Erledigung des am 4. August überreichten Gesuches der Bevollmächtigten war nicht erfolgt. Daher brachte das „Böhmische bürgerliche Publikum" am 24. September bei dem in Prag weilenden Kaiser ein erneutes Gesuch ein. Zunächst dankte man für die allergnädigste Aufnahme der Bevollmächtigten. Zweitens bat man, der Kaiser möchte mittels Handbillets eine subdelegierte Kommission einsetzen, zu der (4.) den Bevollmächtigten der Bürgerschaft der Zutritt verstattet werde. Punkt drei enthielt die Bitte um vorläufige Nichtbestätigung der jüdischen Privilegien. Der Ton dieses Gesuches ist ganz derselbe wie früher: Rettung von Millionen vor gänzlichem Verderben, den Juden werde kein Unrecht zugefügt, usw. die Unterschriften sind zum großen Teil die gleichen wie auf Vollmacht und Gesuch vom Juli. Die Wirkung war ähnlich. Die kaiserliche Entschließung lautete: dem königl. Böhmischen Gubernium um seine Äußerung zuzustellen. Per Sac. Caes. Reg. Mattem. Prag, den 27. Sept. 1771. Michael Edler von Sensel. 269

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