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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 279

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 279)
Language
German
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IRI
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des jüdischen Wollhandels, aber sie bringen doch auch positive Vorschläge . Sie verlangen eine Verstaatlichung des Wollhandels. Angestellte Beamte sollen alle greifbare Wolle aufkaufen und diese unter landesfürstlicher oder ständischer Kontrolle in offenen Gewölben mit einigen Perzent Gewinn an die Tuchmacher verkaufen. Es muß aber auch die Wollerzeugung wieder vermehrt werden: „4. denen Obrigkeiten die sehr schädliche Vertheilung deren Mayerhöfen..Hier bricht der Akt ab — der Rest ist verbrannt. Aber es läßt sich nach dem oben Gesagten sehr leicht erraten, was verlangt wird. Diese Taborer Meister sind aber auch die einzigen, die die Ursache des Verfalles und zwar an erster Stelle in einer gewissen Rückständigkeit der Erzeugung suchen, welche eine Folge der mangelhaften gewerblichen Erziehung ist. Als solcher Schaden wird bezeichnet, daß der Sohn der Lehrling seines Vaters ist. Er soll zu einem fremden Meister kommen; der Vater kann ihn dabei noch immer seine geheimen Vorteile lehren. Er wird sich bemühen, seinem Sohn einen Lehrmeister zu verschaffen, bei dem er mehr lernen kann als zu Hause; der Lehr junge wird, Geselle geworden , die Wanderjahre, die unbedingt von ihm gefordert werden sollen, besser ausnützen. Sucht man zu einem richtigen Urteile über diese Beschwerden zu gelangen, was allerdings durch die Einseitigkeit des Materials erschwert wird, so scheint zunächst die Abhängigkeit der Gewerbetreibenden von den Rohstoffhändlern wirklich vorhanden zu sein. Diese Abhängigkeit wird dadurch hervorgerufen, daß ein Teil der Rohware bei Kleinerzeugern aufgespürt, von den kleinen Einkäufern an größere Händler abgeliefert werden muß, die die Vorräte aufstapeln. Die größeren Erzeuger aber sichern sich die Gleichmäßigkeit des Absatzes wie des Preises durch langfristige Verträge, selbstverständlich wieder mit kapitalkräftigen Händlern. Diese gewinnen dadurch eine Art Monopolstellung. Dem Verarbeiter bietet dieser Zustand doch auch den Vorteil, daß er gewiß ist, den Rohstoff in den Augenblicke, da er seiner bedarf, zu erhalten. Die Schäden ergeben sich aus den gleichen Verhältnissen: Preisstellung durch die Händler auch beim Bargeschäfte. Abhängigkeit des Werkmannes beim Kreditgeschäfte, das sich für ihn besonders schädlich auswirkt, wenn er genötigt ist, kurze Leihfristen in Anspruch zu nehmen. Der Kreditgeber berechnet sich hohen Zins, nicht nur, weil er die Notlage des andern ausnützt, sondern, weil er sich auch gegen etwaige Verluste decken will. Der Gläubiger wird zum Verleger, der, wenn er nicht ein besonders einsichtsvoller und wohlwollender Mensch ist, wie etwa Wolf Zappert im Galanteriewarengeschäft — sehr leicht zum Lohndrücker wird. Die durch all das erregte Mißstimmung wird verstärkt, wenn die aus der 268

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