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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 276

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 276)
Language
German
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daß ihnen die Hasenbälge zurückgestellt werden. Infolgedessen müssen die Hutmacher die Bälge von den Juden kaufen. Die Humpoletzer nennen als die vorzüglichsten Handlungsjuden in diesem Artikel Simon Horner und David Weil und fügen hinzu: Wenn ein Hutmacher einen Hasenbalg direkt kaufen kann, muß er auch 24, 30, auch 36 kr. bezahlen. Die Loh- und Weißgerber sind hinsichtlich der Häute in der gleichen Lage. Die Juden geben den Fleischhauern in Prag und auf dem Lande Vorschüsse, ziehen deren Frauen durch Geschenke von 12, 30 Dukaten (!) in ihr Interesse. Dabei erhält der Fleischhauer weniger als ihm der Gerber beim Handkaufe bieten würde. Dazu kommt noch der Einkauf durch die Tabakverleger und Trafikanten sowie durch die im Lande umherstreichenden Handelsjuden. Der Loh- und Weißgerber kann ähnliches nicht tun, da er ,,wegen Obliegenheit seines Gewerbes keinen Landstreicher abgeben kann". — (Dem Unbefangenen zeigt diese Bemerkung die Notwendigkeit oder doch die Nützlichkeit der jüdischen Vermittlertätigkeit für die Aufbringung des Rohmaterials.) Ähnlich Tabor. Neuhaus bemerkt: Der Handelsjude kann keinen großen Vorrat halten und liefert die Ware dem Verleger. Dieser hat auch seine eigenen Herumläufer, die Geschäfte mit den Fleischhackern und mit den Landwirten machen. Die Tuchmacher behaupten ähnlich, daß sich der Rohwollhandel gänzlich in den Händen der Juden befinde. Kaum der hundertste Teil des Bedarfes der Humpoletzer Zunft (300 Meister) wird durch kaiserliche Wolle gedeckt. Sie bekommen die Wolle oft erst aus fünfter oder sechster Hand. Es gibt in Böhmen keinen christlichen Wollhändler. Auch hier spielt der Trafikant, — der in einer Woche für den Tabakverkauf keine 20 bis 30 kr. löset, von denen er nicht leben kann (Tabor) — die Rolle des Einkäufers. Er lernt rasch den Stand der Dorfgenossen und der benachbarten Insassen kennen, gibt Vorschüsse auf Wolle und Häute und zwingt so die Landwirte, diese Waren nur ihm zu verkaufen. Das Hofdekret vom 13. Juli 1786, das die Dominien aufforderte, ihre Wolle den Manufakturisten gegen gleiche Bedingnisse zukommen zu lassen, ist erfolglos geblieben , weil a) einige Gutsbesitzer den Juden zu tief verschuldet sind, b) „Die böhmischen Herrn Landstände insgemein und einzeln mehr auf den selbsteigenen Eigennutz als auf das allgemeine Beste das vorzüglichste Augenmerk tragen", d. h. weil der Verkauf für sie vorteilhafter ist. Die Notwendigkeit des (hier jüdischen) Zwischenhandels ergibt sich aus zwei Tatsachen: der Konzentration der Industrie an einigen wenigen Mittelpunkten. Diese bedarf ständiger und greifbarer Vorräte, aus denen sie sich versorgen kann. Dieses Rohmaterial ist aber im ganzen Lande zerstreut und an den einzelnen Stellen in ganz ungleichem Maße vorhanden, so daß die Aufspür- und Sammeltätigkeit zur wirtschaftlichen Notwendigkeit wird. 265

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