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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 272

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 272)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644315--2676-2647022
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Familienzahl zu der der christlichen Handlungs-Legitimationsscheine erhalten u. g. gegen Kaution, nur für bestimmte inländische Waren; die Ausfuhr soll ihnen positiv anbefohlen, der Handel mit Rohstoffen ganz verboten werden. „Nicht weniger wäre es izt an der Zeit die übrigen zur Handlung nicht geeignete Juden auf jene Polizeygewerbe und anderweitige dem Stät, wo nicht besonders nuzliche, wenigstens doch nicht positiv schädliche provincial Beschäftigungen — welche das sein sollen, wird nicht gesagt —mit gleichmäßiger Abstellung deren so schädlichen Hauß-Juden zurückzuweisen." 6. Den Juden sollen alle Vorräte an Rohstoffen von den Ortsobrigkeiten und Magistraten weggenommen und auf ihre (der Juden) Rechnung zu angemessenen Preisen an die Manufakturisten und Handwerker verkauft werden, bis die verarmten Meister sich soweit erholt haben, daß sie ihre Bedürfnisse auf den einzuführenden öffentlichen Jahrmärkten decken können. Sachlich beachtenswert ist der 7. Punkt. Es sollen alle diese Wirtschaftsangelegenheiten einem Haupthandlungskollegium in Prag anvertraut werden, unter dem sich Handlungsgremien im Lande befänden, zu denen „nur Männer von Erf..., Männer so im Commerz und Finanzfache wohl bewandert... ja solche Männer welchen Eigennutz entfernt, und welche jede Privat Unternemung mit dem Besten des Allgemeinen zu Vereinbahren gelernet haben — gewählet werden". D.h. also, sie verlangen die Errichtung von Handelskammern. Von der Durchführung dieser Pläne versprechen die Verfasser sich und dem Lande ein goldenes Zeitalter. 4. Die Beilagen Betrachten wir nun die Beilagen, welche die Beschwerden der einzelnen Gewerbe bringen und die Richtigkeit der in der Hauptschrift aufgestellten Behauptungen beweisen, die Berechtigung der erhobenen Forderungen erhärten sollen. Da liegt zunächst ein Gesuch vor über die Bedrückung der Prager bürgerlichen Privilegierten Rosoli-Fabrikanten durch die Juden. (30. Juli 1791.) a. Die Rosolifabrikanten Der etwas verworrenen Darstellung entnehmen wir: Früher sind für dieses Produkt bedeutende Summen nach Breslau gegangen, da es im Lande nicht erzeugt wurde. Auf Grund eines kaiserlichen Ediktes von 1785, das einem Ausländer, der „ein Produkt im Lande 261

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