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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 271

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 271)
Language
German
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IRI
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3. Den Juden solle jede Geldleihung verboten, ihnen nur Kauf- und Handlungswechsel gestattet werden. Dadurch würden sie gezwungen, ihre Tätigkeit dem Aktivhandel zuzuwenden. 5. Da jetzt die Juden ,,den Nazional Reichthum ganz allein (!) besitzen" und jeder der Geld braucht, an sie gewiesen ist, so soll der Staat fünf Millionen Staatspapier (Geld) ausgeben und zu 4% verleihen. Diese vier Prozent sollen dazu verwendet werden, die Staatspapiere einzuziehen . Die im Absatz 2 genannten jüdischen Kapitalien wären nach und nach von der Bank einzuziehen und in einen Fond — ähnlich wie die eingezogenen Kirchengüter zum Religionsfond — zu verwandeln. Es würde also eine Umwandlung sämtlicher jüdischer Forderungen in vierprozentige Renten vollzogen. „Nur die Beschränkung ihrer Vermehrung sowohl als des Handels überhaupt und im Übertretungsfalle unnachsichtliche schnelle Confiscirung ihres Vermögens nebst Landes Verweißung kann die Juden in Hinkunft, wo nicht zu nützlicheren, doch wenigstens nicht zu so aufgelegten ... Stätsmitgliedern umbilden, als die freigelassenen Zügl, die Normalschule und alle academische Wissenschaften die Entgegenhaltung des Thalmuts nicht zu überwinden vermögen." IX. Diese Maßnahmen sollen, so denken die Verfasser durch eine Art finanzieller Bartholomäusnacht verwirklicht werden. 1. An einem Tage sollen im ganzen Lande — „nach vorausgegangener stillster Verschwiegenheit" alle Vermögensbekenntnisse ,,bei zehnfachem Verluste des Verschwiegenen" abgefordert, am selben Tage sämtliche, wie wir sagen würden, grundbücherliche Forderungen der Juden erfaßt und durch die königl. Kreisämter zur Vereinigung in ein Summarium eingesendet werden. 2. Am gleichen Tage wäre den Juden unter Strafe der Vermögenskonfiskation das Wechselgeschäft zu verbieten. 3. Nun erst wären die jüdischen Tabakverleger und Trafikanten als die Ursache alles Unheils von dem Tabak-Verschleisse unvermutet und zu gleicher Zeit zu beseitigen und diese sowohl als alle andern. 4. „Aus den Königl. Kreyß und municipal Städten, Märkten und Dörfern, wo ihnen vermög Decretorial Jahr ... 1725 kein Aufenthalt gebührt, abzuschafen, überhaupt aber jene, die ... Zahl übersteigende ärmste Juden aus dem Lande zu weisen". 5. Für die weiters geduldeten Juden soll eine Art Handels-numerus clausus geschaffen werden; sie sollen nämlich nach Verhältnis ihrer 260

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