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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 270

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 270)
Language
German
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kommen zu beglücken. „Welche glückliche Aussichten durch eine einzige metamorphose von 109 jüdischen Verlagern!" b) Zugleich wären die Juden dort, wo ihnen in Gemäßheit desDekretorialjahres der Aufenthalt untersagt war, ohne weiteres abzuschaffen. „Es würde mehr als eine gnad für dieß Volk seyn, wenn es überhaupt auf die Dekretorialzahl restringieret, das dieße Zahl übersteigende Gesindl hingegen ganz aus den k. k. Staaten verwießen würde." c) Da die Juden die Bedingung, unter der ihnen 1772 der Handel mit ausländischen Waren gestattet worden (Förderung des Verkaufs inländischer Manufakten und Fabrikate), nicht erfüllt hätten, so sei ihnen der Handel mit den folgenden rohen Landesprodukten völlig zu verbieten: Häute, Fellwaren, Horn, Hasenbälge, Pottasche, Spezereiwaren, Rosoglio, Fleisch, Butter, alle Eß- und Trinkwaren, ebenso der mit allen ausländischen Waren. Nur mit inländischen Waren sollten sie handeln dürfen, dabei verpflichtet sein, eine bestimmte Menge davon auszuführen, den etwaigen Fehlbetrag dem Staate bar ersetzen. Dies wäre durch eine reale Kaution von ein oder mehr tausend Gulden zu sichern. Überdies wäre ihnen das Wechslergeschäft zu verbieten. Um die Bankerotte der Juden zu hindern, müßten in jedem Orte einer für alle und alle für einen in solidum haften. Diese Beschränkungen seien hart, aber noch gnädig für ein Volk, das Böhmen ruiniert habe und alle Gesetze übertrete und verhöhne. d. Den Juden seien die Eingriffe in die Rechte der Kommerzialzünfte zu untersagen und sie seien auf die Polizeigewerbe einzuschränken; das Hausieren und das Hausjudentum seien abzuschaffen. e. Dann solle man den Juden drei Vierteile ihres Vermögens konfiszieren und aus diesen Mitteln eine öffentliche Leihbank einrichten. Nur so lasse sich der infolge der Geldübermacht der Juden unvermeidliche Untergang des Landes verhüten. Dann heißt es weiter: „So gerecht diese procedur auch in sich.. ebenso unbillig und gewalttätig dörfte.... Sr. Mayst. von Judenfreunden abgeschildert — ebendarum vereitelt werden wollen, auf... chen Fall im viel gelinderes und von der Judenschaft unverdient gnädigeres Rettungs Mittel anmit vorgeschlagen wird." 1. Alle jüdischen trockenen Wechsel sind — bei sonstiger Ungiltigkeit bis zu einem bestimmten Termin anzumelden und in ordentliche Obligazionen umzuwandeln. 2. Der Staat solle alle grundbücherlich oder sonst gesicherte jüdische Vermögen (Schulden an die Juden) in seinen Schutz nehmen, für unkündbar erklären, die festgesetzten Zinsen für sich einziehen und den Juden nur die landesüblichen (r. gesetzlich bestimmten) 4% Zinsen zahlen. 259

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