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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 267

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 267)
Language
German
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IRI
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verlägen nur vier, von 127 Subverlägen nur 41 in den Händen christlicher Bürger seien. Der Staatsrat schloß sich diesem Antrage an und demgemäß erging auch die Entschließung Leopolds. Sie war ein Tadel, war eine Weisung für die Zukunft, änderte aber nichts an den augenblicklichen Verhältnissen. Nicht lange nachher mußte der Staatsrat diese Sache wieder behandeln . Leopold hatte das neue Steuer- und Urbarialpatent Josephs IL74 aufgehoben und die alte Ordnung wiederhergestellt ,75 Infolgedessen waren in Böhmen 184 mit Dekret vom 1. November 1789 angestellte Steuereinnehmer entlassen worden, Leute, deren Lage gerade unsere Zeit mit ihren zahllosen „Abgebauten" wohl zu würdigen versteht. Diese wandten sich nun an den Kaiser mit der Bitte,76 da sie bisher ungeachtet des höchsten Befehls noch nicht wieder angestellt worden seien, so möge man ihnen unterdessen einen „quiescenten Gehalt" bewilligen, die 42 (!) jüdischen Tabaksdistriktsverleger abschaffen und die Stelle ihnen (Bittstellern mit einer jährlichen Besoldung verleihen. Die Kanzlei meinte nun, die Bittsteller hätten auf einen Quieszentengehalt keinen Anspruch, da sie die normalmäßige Abfertigung empfangen hätten. „Noch weniger würde es mit der Gerechtigkeit vereinbarlich seyn, die jüdischen Tabak Verleger (welche zwar keine Besoldung, sondern nur einen Abzug von dem Tabak-Verschleiß gemessen, und sich bisher wohl verhalten haben) abzuschaffen, und an deren Platz die Bittsteller anzustellen. Doch wird an den Erlaß erinnert, mit dem die Tabak-Gefällsdirektion nachdrücklichst angewiesen worden sei, christlichen Bewerbern, die die vorgeschriebene Caution beibringen könnten, vor den jüdischen den Vorzug zu geben und quiescierende Beamte usw. besonders zu berücksichtigen. Die Bittsteller sollen daher auf die Erledigung von Tabakverlegerstellen warten. Auch Staatsrat und Kaiser stimmten der Kanzlei zu. Nun brachten die Bevollmächtigten die Sache dieser „Abgebauten" wieder vor und unterstützten sie mit einer Vorstellung, die die Deputation der böhmischen Stände am 16. Dezember 1790 beim Gubernium vorgebracht hatte. Die Schrift verwies a) auf die Klage der großen Beschwerde „über die den Christen durch die Juden verschränkte und vorgegriffene Nahrungswege", b) darauf, daß nur Angehörige der herrschenden Religion Staatsämter bekleiden sollten, c) Dass die Regie eines so bedeutenden Kammergefälls für Staatsbeamte zu achten wären. Daher sollte d) die Tabaksverlagsstelle zur Beförderung und Belohnung wohlverdienter christlicher Staatsbeamten dienen, durch deren.. .rückung würde sich Gelegenheit bieten, wohlverhaltene und verdienstvolle Steuereinnehmer anständig zu versorgen. Außerdem liegt eine Liste der Distrikte und ihres Ertrages, sowie der entfallenden Provision bei. Bei jedem Distrikte sind auch die Subverläge 256

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