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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 262

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 262)
Language
German
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IRI
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haben (!)". Das Übel ist so groß, daß alles zugrunde gehen muß, wenn nicht bald Abhilfe geschaffen wird. Daher behandeln § 1 bis 5 der Abhandlung nebst einigen allgemeinen Finanzgrundsätzen eine Charakteristik der Juden, die sich auf ihre „verführerische und von der Menschheit verabscheuungswürdigste Thalmudische Lehrart und die Geschichte der Juden von 995 bis 1795 stützt. § 6 und 7 stellen den gegenwärtigen Zustand dar, 8 und 9 enthalten „die unvorgreiflichste und sicherste Mittel, wie das Land gerettet und zu den vorigem Nazional Reichthum und Glanz wieder zurückgebracht werden kann". Die Unterzeichner sehen voraus, daß eine Menge Judenfreunde bei dem Kaiser in entgegengesetztem Sinn zu wirken suchen werden, „verkennen auch den ungeheuren Coloß nicht, welchen zu bekämpfen sie gewagt haben, aber eben dies ist der Grund usw." 3. Die Denkschrift Daran schließt sich das kürzere, in ähnlichem Tone gehaltene Begleitschreiben, mit dem Klinger und Herbinger am 11. August die Abhandlung nebst den Beilagen überreichten. Der Größe und Würde des Gegenstandes und der Kürze des Zeitraumes bis zur Königskrönung wegen, erbitten sie die Einsetzung einer „unpartheyischen" höchsten Hofkommission. Der erste Teil der Abhandlung ist den Flammen zum Opfer gefallen. Doch ist der Verlust für unsere Kenntnis darum nicht zu groß, weil wir nach allem vermuten dürfen, daß er nach Form und Inhalt mit dem entsprechenden Teile der bekannten Schrift: „Über die Unnuz- und Schädlichkeit der Juden usw." ganz nahe verwandt gewesen sei. So enthielt § 4 die Darstellung der Talmudischen Lehre. § 5 „Das gewalthätige räuberisch ... mit Giftmischung und grausamen Morden untermengte Betragen der Juden vom Jahr 995 bis 1745 und jenes lauth § 6 von dißen Zeitpunkt an bis auf den heutigen Tag viel feinere, aber auch weit gefährlichere Verfahren." VI. Die Juden ein Staat im Staate Die Juden sind, so beginnt der erhaltene Teil mitten in § VI, ein Staat im Staate, der durch seine Organisation, die aller Orten verteilten Tabakverleger und Trafikanten und die überall hinkommenden Hausierer, das ganze Wirtschaftsleben durchdringt und sich dienstbar macht, gefährlicher als einst die Tempelherrn und die Jesuiten. Infolgedessen ist „die Disharmonie zwischen Juden und Christen sowohl moralisch als politisch evident erwachsen". 251

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