Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 259)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2644300-2644315--2663-2647009- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
bis zur milden Entscheidung zur Ergänzung des vom Beginne des neuen Steuersystems abgängigen Quantums und Rückstandes nicht verhalten werden sollte. Prag, den 8. Dezember 1791. [Die Unterschriften wie auf der Vollmacht, nur in veränderter Reihenfolge.]" Nicht lange vor diesem Gesuche war namenlos ein umfangreicher „Patriotischer Entwurf eines Planes" eingebracht worden, „die von den im Königreich Böheim befindlichen Juden zu leistenden Abgaben auf eine dem Allerhöchsten Aerario sowohl als dem jüdischen Contribuenten vorteilhaftere Art zu erheben."68 Weder dieses Gesuch noch die Bittschrift hatten irgend eine Änderung des Systems oder auch nur eine Erleichterung zur Folge, da Leopold schon am 1. März 1792 starb. Und so sah sich unmittelbar nach dem Regierungsantritte Franz II. der Landesprimator Joachim Popper veranlaßt, am 25. März seinen Vorschlag zur Gestaltung des jüdischen Steuerwesens einzubringen. Aber auch von nichtjüdischer Seite wurden solche Pläne zu seiner Besserung entworfen .69 Die Behandlung dieser Stücke bleibt einer künftigen Arbeit vorbehalten , die die Entwicklung der böhmischen Judenfrage bis zum Erlasse des Systemalpatentes darstellen soll. III. DIE GEGNER DER JUDEN A. ANGRIFFE DER GEGNER Nicht nur die Judenschaft regte sich in den Tagen Leopolds, sondern auch ihre Gegner suchten den Regierungswechsel zu benützen, um möglichst viel von dem, was die Zeiten Josefs der Judenschaft an Fortschritt gebracht hatten, wieder rückgängig zu machen. a) Die böhmischen Stände Die böhmischen Stände, die Leopold anfangs Mai 1790 berufen und aufgefordert hatte, ihm ihre Wünsche vorzutragen, brachten in dem dritten Abschnitte ihrer Beschwerdeschrift — Allgemeine Beschwerden über Zivil- und Strafgesetze, der manche sachlich sehr beachtenswerte Anregung enthält — als Punkt 26 den Wunsch, „daß die Judenschaft in die gehörigen Schranken zurückgeführt werde".70 Eine solche Forderung ge- 248