Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 258)
- Language
- German
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dites .67 Das Einbekenntnis etwaiger Verluste schädige diesen und hindere dadurch den Ersatz des Verlustes. Nichteinbekenntnis desselben aber bewirke, daß man für ein Nonens (etwas nicht Vorhandenes) Steuer zahlen müsse. Bei der Landesstelle liefen schon jetzt Vorstellungen einzelner ein, die um des Kredites willen zu hoch fatiert hätten und nun nicht zahlen könnten. VI. Die böhmischen Juden schmeicheln sich, daß sie an Ausbildung aller Art die mährischen und galizischen überträfen. Die galizischen Juden hätten nur eine Familiensteuer von 4 fl., die mährischen von 5 fl. zu bezahlen und seien auch in der Verzehrungssteuer viel gelinder behandelt. Das Aktenstück schließt: „In Rücksicht aller dieser angeführten Gründe unterfangen sich Unterzeichneten im Namen der ganzen Böhmischen Judenschaft Euer Majestät in aller Unterthänigkeit um Gnade und Barmherzigkeit fußfällig anzuflehen, die böhmischen Juden, die durch über ihre Kräfte getragene Steuerbürde verarmt sind und in eine Schuldenlast von 299420 fl. 253/4 kr. wie vorstehends er.. .net wurde verfallen sind, von dem ihnen drohenden gänzlichen Untergang zu retten, selbe von dem in Solidum haftenden Bande loszusprechen und sie wo nicht mit den Galizischen, doch wenigstens mit den angränzenden Mährischen Juden gleichzuhalten und die Steuereinhebung zu ... den des allgemeinen Ärariums gleich andern hierlands gewöhnlichen Steuer.. .waltungen zu veranlaßen und sie aller der ihnen mehr aufgebürdeten Steuern Allermildest zu befreien. Die .. .nung aber, daß durch diesen Nach... Staat unmittelbar verliere, in ... stehet der Bitte der UÄterzeichneten nicht im mindesten zuwider, weil wie erwähnt worden, daß bei der Einhebung der Steuern hauptsächlich auf die Dauer und Gewißheit zu sehen ist, welche aber bei der itzt bestehenden Verfassung der Böhmischjüdischen Steuer ganz verloren gehen, und nur die Aufhebung des in Solidum verknüpften Bandes kann die Böhmischen Israeliten noch auf die folgenden Jahre beitragsfähig erhalten und für den Staat —. Welches Glück, wenn dadurch bewerkstelligt wird, daß derselbe gebildete und arbeitsame jüdische Unterthanen erhält. Die weltbekannte Huld und Gerechtigkeitsliebe Euer Majestät von einer Seite und die Billigkeit ihrer Bitte von der andern Seite lassen die Böhmischen Israeliten als getreue und von jeher gehorsamste Unterthanen anstatt des befürchtenden Unterganges vielmehr Gnade hoffen, mit den Galizischen und Mährischen Juden in Gleichheit gesetzt zu werden. In dieser allerunterthänigsten Zuversicht gereichet die gehorsamste Bitte der Unterzeichneten dahin, daß Euer Majestät geruhen an die gehörige Behörde allergnädigst zu erlassen, daß die Böhmische Judenschaft 247