Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 255)
- Language
- German
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das galizische Judensystem auf Böhmen anwendbar wäre, —(Wie wir wissen —s. S. 211 — hatte aber das Gubernium einfach die Steuersätze des Pachtvertrages in seinen Patententwurf übernommen.) und glaubt, daß über diesen Gegenstand die Euer Majestät allerhöchste Entschlüssung herabgelanget. Indessen würde es gewiß unschädlich seyn, wenn den Bittwerbern gestattet würde, einen Vorschlag zu besserer Eintheilung und Einhebung der Steuern zu machen, doch kann man auf die Einberufung zweier Deputirter aus jedem Kreise nicht einrathen, weil dieselbe von ihrem Geschäfte zu lange entfernt und der Judenschaft zu viele Auslagen verursacht würden." 8. Juli 1791. [Unterschrift Kollowrat z. T. verbrannt.]" Es ist merkwürdig, wie besorgt hier die Kanzlei um die Tasche der Juden ist und zugleich allen unangenehmen Erörterungen vorbeugt. Im Staatsrate (St. A., St. R 3174 1791 ddto 19. Julius 1791.) war man mit diesem Vorschlage einverstanden und so genehmigte der Kaiser das Einrathen der Kanzlei. Geschehen ist, so viel ich sehen kann, nichts. Nur in der Verzehrungssteuerfrage war die Einhebung erleichtert worden. (S. S. 243.) Im Herbste dieses Jahres 1791 unternahm die böhmische Judenschaft einen neuen Vorstoß gegen das Steuersystem, der sich hauptsächlich gegen die Solidarhaftung für die Steuern richtete. Die vorliegenden Akten bestehen aus einer Vollmacht vom 27. November 1791 an Herrn Raphael Joel, der Rechten Doctor (!) und dem eigentlichen Bittgesuche vom 8. Dezember d. J.63 Unterzeichnet sind Vollmacht und Bittgesuch von einer Anzahl der wichtigsten Steuerträger. Die Vollmacht bezieht sich auf das Gesuch betreffs der Lossprechung vom Bande der Solidarhaftung, um die Gnade, wenn nicht mit den galizischen, doch mit den mährischen Juden gleich gehalten zu werden, und sie indessen bis zur a. h. Entscheidung nicht zur Ergänzung der Rückstände seit Beginn des Steuersystems zu verhalten. Die von Dr. Raphael Joel verfaßte Bittschrift zeigt, daß sich der eigentlich erste jüdische Advokat in den österreichischen Erblanden den Juristenstil der Zeit mit den endlosen, ineinander geschachtelten Sätzen vollkommen angeeignet hat. Der Gedankengang der umfangreichen Denkschrift ist etwa der: Eingangs wird die Geschichte des neuen Steuersystems erzählt.64 Das frühere böhmische Judenkontributional von 216500 fl. war so drückend, daß die böhmische Judenschaft in eine Schuldenlast von 204130 fl. geriet. Überdies veranlaßte die Art der Einhebung viele gegründete Klagen. All das bewog Kaiser Josef, eine einfachere Art der Steuer und der Erhebung einzuführen. 244