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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 254

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 254)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644315--2658-2647004
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f b) Die Beschwerden Durch alle diese Steuern waren die böhmischen Juden weit stärker belastet als ihre mährischen Glaubensgenossen oder gar die galizischen .60 Die größeren Kaufleute empfanden besonders den Zwang zur Vermögensfatierung höchst unangenehm und so wurden zahlreiche Gesuche um Pauschalierung dieser Steuer eingebracht61. Dagegen erhoben nun freilich andere, kleinere Kontribuenten Einspruch. Die Gesuchsteller wurden auf Verträge mit der Pachtgesellschaft verwiesen, die aber der Genehmigung des Guberniums bedurften. Zur völligen Ablehnung der Pauschalierung konnte man sich in Wien deshalb nicht entschließen, weil man sehr wohl erkannte, daß das geforderte Vermögenssteuer-Einbekenntnis tatsächlich für die betreffenden Großhändler und Wechsler manche Unzukömmlichkeiten mit sich bringe und überdies die Kontrolle, die Erhebung des wirklichen Aktivstandes, auf große Schwierigkeiten stoße. Auch der besonders lästigen Einhebungsart der Verzehrungssteuer suchten sich viele Verbraucher durch Pauschalzahlungen zu entledigen. Ja die jüdische Steuerpachtungsdirektion selbst erbat sich die Erlaubnis, derartige Verträge abzuschließen. Ein Dekret Leopolds vom 15. Juli, kundgemacht in Böhmen 28. Juli 1791, gestattete die Pauschalierung nicht nur einzeln wohnenden Juden auf dem Lande, sondern erlaubte sie auch in Prag und für ganze Gemeinden .62 Nicht nur einzelne, sondern auch die Gesamtheit der Juden wendete sich gegen den übermäßigen Steuerdruck. Zeugnis dafür ist ein Bericht der V. B. Ö. Hofkanzlei „über die Beschwerden mehrerer Böhmischen Landjuden über die drückende Last der Verzehrungssteuer. ...den 20. Juli 1790." Die Bittschrift selbst ist leider nicht erhalten. Dem Berichte aber ist zu entnehmen: Viele böhmische Landjuden hatten sich über die drückende Last ihres Steuersystems, besonders aber der Verzehrungssteuer beschwert und gebeten, daß ihnen gestattet werde, Vorschläge zu einer billigeren Verteilung zu machen und zu diesem Zwecke zwei Deputierte aus jedem Kreise in Prag zu versammeln. Die Kanzlei erkannte die Berechtigung der Beschwerde an. „Die Hofkanzley ergreift mit Vergnügen (!) diese Gelegenheit, Eurer Majestät zu Gemüthe zu führen, daß die böhmische Judenschaft in der Steuer äußerst hoch, und im Verhältniß gegen die mährischen Juden viel zu hoch gehalten sey; Sie bescheidet sich aber selbst, daß die Finanzen, zumahl in der gegenwärtigen Lage nichts entbehren können und daher nur durch eine ebenmässigere Teilung kann geholfen werden. Zu diesem Zwecke hat sie bereits das Gubernium über die Modalitäten vernommen, mit welchen 243 Ä

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