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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 252

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 252)
Language
German
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IRI
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Ein späteres Dekret kam den Juden noch weiter entgegen.58 Die Rekrutenstellung wurde lediglich auf das Fuhrwesen beschränkt und den Juden nur die Stellung freiwilliger oder die Geldreluition „nach Maß der künftigen Bedürfniß zum Fuhrwesen im Verhältniß mit den Christen" aufgetragen, d. h. sie waren von der Stellung von Rekruten zum eigentlichen Waffendienst und der Zahlung des Lösegeldes befreit, da die beiden Gruppen der Dienstpflichtigen gesondert angefordert wurden. Aber all dies galt nur für Galizien. Für Böhmen und Mähren war damit nichts entschieden. Und so konnte denn im Jahre 1792 die mährische Judenschaft um Befreiung von der Rekrutierung wie in Galizien einkommen .5d C. DIE STEUERFRAGE a) Das Steuergesetz Außer, ja vielleicht vor den großen politischen Grundfragen war die Steuerfrage für die böhmischen Juden wichtig; denn sie berührte unmittelbar die Lebensinteressen der Gesamtheit wie jedes einzelnen. Die Steuerleistung beruhte auf dem Pachtvertrage, den das Gubernium unter Genehmigimg des Kaisers mit der gesamten böhmischen und Prager Landesjudenschaft in Betreff der böhmischen neuen Judensteuer auf zwölf Jahre (vom 1. November 1789 an gerechnet) abgeschlossen hatte. Die Pächter hatten für die Judensteuer in Prag und auf dem Lande zusammen ............216500 fl. und für die Viktualiensteuer in Prag ........ 16937 fl. 503/4 kr. Zusammen also......233437 fl. 503/4 kr. an das Ärar zu entrichten; über diesen Betrag noch 5000 fl., ferner das Sechstel des Reingewinnes. Die Hauptsumme sollte in zweimonatlichen Antizipativraten, die 5000 fl. und das Gewinnsechstel längstens vier Wochen nach Ende jedes Militärjahres beim Prager Kameralamte bezahlt werden. Für gewisse Ausnahmsfälle (Krieg in Böhmen, Hungersnot, allgemeine Viehseuche, Menschensterben infolge von Seuchen u. dgl.) wurde eine Herabminderung des Pachtschillings ermöglicht. Die Familienzahl wurde (zur Erhöhung der Steuerkraft um 59, auf 8600 erhöht. S. o. S. 209) Der Reingewinn über die 5000 fl., das Ärarialsechstel und die Regiekosten hinaus sollte nur zur Tilgung der Schulden, vor allem des Steuerrückstandes der Prager Judengemeinde (181070 fl.) und der Landesjudenschaft (31588 fl.) verwendet werden. 241

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