Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 248)
- Language
- German
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Riegger will also eine Hochschule der jüdischen Wissenschaft geschaffen haben, wie sie die 1883 gegründete Israelitisch-theologische Lehranstalt in Wien, die verwandten Einrichtungen in Berlin, Budapest, Breslau darstellen. Die Forderung nach der weltlichen Bildung der Rabbiner wurde für die (ehemals österreichischen Länder erst durch § 11 des Gesetzes vom 21. März des Jahres 1890 betreffend die äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgenossenschaft und die entsprechenden Verordnungen erfüllt. Dagegen ist für die Besetzung der Rabbinerstellen der Nachweis des Studiums auf einer der genannten jüdischen Hochschulen bisher nicht Gesetz geworden, wenn er auch für die Auswahl der Persönlichkeiten im allgemeinen eine gewisse praktische Bedeutung gewonnen hat. Wem alle diese Vorschläge Rieggers etwa als zu weit gehende Eingriffe in das innere Geistes- und Glaubensleben der Juden erscheinen, der möge bedenken, daß sie sich, wie zum Teil schon gezeigt, ganz und gar auf der Linie der Josefinischen Reformen innerhalb der katholischen Kirche bewegen. Es sind die Ideen des Kampfes gegen den „Aberglauben", gegen die schädlichen Erscheinungen des religiösen Lebens, wie sie dem Geiste der Aufklärung entsprachen, angewandt auf die Religion und die Lebensformen der Juden. Sie sind, von aller persönlichen Zu- oder Abneigung des Verfassers abgesehen, ein redlicher Versuch, Juden und Judentum emporzuheben, sie als gleichberechtigt einzuordnen in die umgebende Kulturwelt. d) Die Entschlüsse der Wiener Regierung 1. Ehe- und Erbrecht Von den Wünschen der böhmischen Judenschaft war der eine, der mindest wichtige, die Behandlung der jüdischen Strafgefangenen, am raschesten und in günstigem Sinne erledigt worden. Auch in der Frage des Ehe- und Erbrechtes kam es zu einer grundsätzlichen und allgemein giltigen Entscheidung. Auch hier erlangten die Juden immerhin einige Zugeständnisse.52 Die galizischen Juden, deren Wünsche noch weiter gingen als die der konservativen Partei unter den böhmischen, hatten gelegentlich ihrer Audienz bei Leopold nicht nur um die Behandlung der Eheangelegenheiten nach dem jüdischen Gesetze, sondern auch um Wiederherstellung der Rabbinalgerichte gebeten. Die Kanzlei erklärte diese für schädlich, da sie der Staatsabsicht, die Juden zu einem weniger heterogenen Teil der Bevölkerimg zu machen, widerspreche, empfahl jedoch die Berücksichtigung 237