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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 242

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 242)
Language
German
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IRI
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Ähnlich sollen die Rabbiner die jüdischen Soldaten jetzt von der Beobachtung der Gesetze lossprechen, da deren Außerachtlassung doch nur gefordert werde, wo der unbedingte Vorteil des Staates sie erheische. So billigte der Rabbi von Amsterdam 1781 den Eintritt einer ganzen Anzahl von Juden in den holländischen Flottendienst anläßlich des Krieges gegen England und ermahnte sie nur, den Sabbat und alle anderen Religionsgebräuche zu beachten, sofern es die Umstände und der Dienst erlauben würden. Nun folgt eine süßlich sentimentale Schilderung der Wonne eines Gottesdienstes, bei dem man zugleich für den Landesherrn bete und für die Mitbrüder, die das Vaterland verteidigten. Der Eintritt in den Soldatenstand eröffnet den Juden auch neue Nahrungswege(!), erspart also vielen Armen den Zwang, ihrer Not durch unmoralische Mittel abzuhelfen. Wörtlich wird sodann die berühmte Rede wiedergegeben, in der der Prager Oberrabbiner Ezechiel Landau die ersten, auf Befehl Kaiser Josefs ausgehobenen jüdischen Rekruten mahnte, ihre Soldatenpflichten treu und ohne Murren zu vollführen, sich ihres Judentumes aber nicht zu schämen und seine religiösen Gebote so gut als möglich zu erfüllen. Dadurch würden sie dazu beitragen, daß die Judenheit jener Halbfesseln entledigt werde, die sie jetzt noch drückten. Dann werden wieder geschichtliche Beispiele dafür gebracht, daß die Juden fremden Herrschern Kriegsdienste geleistet hätten. Antipater habe dem Julius Cäsar 3000 Mann gegen Pompejus zugeführt, ähnlich Herodes dem Antonius, Beweise, „daß schon in den frühen Zeiten Unßere Nation das gefühl und die reife Vernunfft besaß, um die Wahrheit und Wichtigkeit dieses Satzes ,Sein leben für das Wohl seines Vaterlands mit Vergnügen hinzugeben' einzusehen". In hoch tönenden Worten wird dieser Gedanke weiter ausgeführt. „Wir wollen unßeren huldreichen Monarchen fußfällig anflehen, uns diese Gnade künftig gedeihen und uns zu Soldatenstande fähig erklärt zulassen." Wieder wird eine Talmudstelle angeführt, daß die Besatzung einer Grenzfestung auch am Sabbat nicht nur den angreifenden Feind abwehren, sondern sogar seine fouragierenden Truppen selbst angreifen dürfe. Dazu wird das Buch Orach Chaim angezogen. Diese Erlaubnis gilt nicht bloß für die Verteidigung jüdischer Städte, sondern ebenso für die von Babel und Nardea, Städte in denen die Juden als Gefangene lebten — wie viel mehr für eine so gnadenreiche Regierung. Ausgehend vom Talmudsatze, daß ein Verteidigungskrieg mehr Pflicht und Schuldigkeit sei als alle Erweiterungskriege Davids, wird nicht ohne Sophistik dargetan, daß der Landesfürst immer die Vermutung für sich habe, er führe einen gerechten Krieg, welcher eine wahre Verteidigung voraussetze „die den Regenten also berechtiget, seine Rechte zu ver- 231

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