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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 240

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 240)
Language
German
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„Der Bestand des § 32 ist aber von daher nöthig, um selbe von Pachtung der Schankhäuser auszuschließen, denn wenn auch wirklich zur Zeit (vor welches man doch bei kleineren Dominien und im Gebürge nicht Bürge leisten kann) keine derlei Pachtungen vorfündig wären, so könnten sie doch mit der Zeit eingeführt werden, welche Einführung durch Bestand dieses bereits vereitelt wird; und da gegenwärtig eben die Rede galizischen Patents ist, so nimmt man sich die Freiheit einer hohen Landesstelle anheim zu stellen, ob es nicht gefällig wäre, über die unterm 31. a. p. in dieser Angelegenheit erstattete Gutachten die allerhöchste Entschlüßung sich zu erbitten, um womit wenigstens mit den Juden hierlandes eben die angemessene Ordnung und Einleitung getroffen werden möchte." Es sollte aber noch mehr als sechseinhalb Jahre dauern, bis die Angelegenheit durch den Erlaß des Judenpatentes vom 3. August 1797 erledigt wurde. Gegen die Bestätigung der Privilegien unter den üblichen Klauseln hat die Kommission nichts einzuwenden. Den Schluß des Aktenstückes bildet die Angelegenheit jenes Michael Jurist, der, wie oben erwähnt, zwei Erklärungen entgegengesetzten Inhalts unterzeichnet hatte. „Dieser Fürgang", so urteilt die Kommission „verdient allerdings eine scharfe Ausstellung, denn obschon jedem frey stehet, seine Meinung zu ändern, so hätte derselbe auf die Anfrage, ob selbter bei der gegebenen Erklärung der Judenschaft beharre, solches nicht bejahen und mit seiner Unterschrift bestätigen sollen, da er einer ganz anderen Meinung wäre, wie es sein itziges Geständniß klar entfaltet." „Übrigens werden anmit dieCommunicata wiederum zurückgestellet." Prag, den 9. Dezember 1790 Joh. Marceil v. Hennet, Joseph von Riegger. Marceil Großmann. 4. Der „Nachtrag" der Reformpartei a) Kriegsdienst Der versprochene Nachtrag zum Protokolle, der die Vereinbarkeit des Soldatendienstes mit der jüdischen Religion erweisen sollte, ist vom 26. November 1790 datiert und als Verfasser erscheinen Raphael Joel, der Rechten Candidat, Joachim Lucka, Moses Fischer und Samuel Levi .47 Es bedarf für den Leser dieses Nachtrags nicht erst des Beweises, daß Samuel Landau und Genossen (Punkt 4 ihrer Denkschrift, S. 215) vollkommen im Rechte sind, wenn sie die Unvereinbarkeit des Soldatendienstes mit der genauen Befolgung des jüdischen Zeremonialgesetzes — der Gebetspflichten, der Speisevorschriften wie der Sabbats- und Feier- 229

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