Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 235)
- Language
- German
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Wien gewesenen Individuen vorgelesen und aufgefordert, sich zu äusern, ob selbte damit einverstanden seyen? Worauf sich selbte erklärten, damit einverstanden zu seyn."41 Der zweite Teil, das Protokoll vom 18. November, trägt einen wesentlich anderen Charakter. Wer von den Anwesenden befragt wurde, auf wen die einzelnen Antworten zurückgehen, ist aus dem Verhandlungsberichte nicht zu ersehen; es werden nur die Gesamtantworten wiedergegeben. Da die Befragten erklärten, daß ihnen der eigentliche Inhalt der Bittschrift vom 6. Mai unbekannt sei, wurde sie ihnen vorgelesen und sie wurden befragt, ob und was sie dazu zu bemerken hätten. Nachdem sie darauf geantwortet hatten, wurde ihnen auch die von den Drei verfaßte Erklärung vom 21. vorgelesen „um sich zu äusern, ob und was hiebei zu erinnern seye". Ihre Antworten entsprechen weitmehr den Anschauungen und Wünschen der Kommission, der Landesstelle und wohl auch der Wiener Regierung als die ihrer Gegner. Auch ihnen wurde die Frage vorgelegt, wieso sie die schriftliche Erklärung im Namen der ganzen Prager Judenkommunität hätten geben können, da doch ein Teil damit nicht einverstanden gewesen sei. Der erste Einwand gegen diesen Vorwurf ging dahin, es sei nur in dem Rubrum der Bittschrift irrig „angesetzt", daß sie im Namen der ganzen Judenkommunität verfaßt sei; die Erklärung selbst laute aber nicht auf den Namen der ganzen Judenschaft. Diese Antwort wurde von der Kommission mit dem Hinweise darauf abgelehnt, daß in der Bittschrift wortdeutlich die „jüdische Nation" genannt werde. Darauf wurde erwidert: „insoweit die Benennung der ganzen Nazion enthalten seye, wäre solches nur erzählungsweise angebracht; die Erklärung selbst aber sey nur von einzelnen Gliedern geschehen." Beide Parteien waren, wie dies nun einmal üblich war und ist, im Namen der Gesamtheit aufgetreten, hatten jede für sich allein das Recht in Anspruch genommen, in deren Namen zu sprechen. Die Kommission aber legte Wert darauf, festzustellen, daß keiner der beiden Teile dazu berechtigt gewesen sei, daß beiderseits eben nur Parteiäußerungen vorlägen.42 Nicht ohne eine gewisse Komik ist der Schluß des Protokolls, die Einvernahme des Michael Jurist. Der hatte das Protokoll der ersten Einvernahme zustimmend unterzeichnet, ebenso aber hatte er sich mit den Äußerungen vom 18. einverstanden erklärt. Über diesen Widerspruch befragt, erklärte Jurist, er habe das erste Protokoll unterschrieben, weil er auch das Gesuch um Bestätigung der Privilegien unterschrieben habe, er beharre aber bei der heute gegebenen Äußerung und bitte, den allenfalls unterlaufenen Fehler ihm zu verzeihen. 224