Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 234)
- Language
- German
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Die zweite Erkundung galt den jüdischen Privilegien.39 Diese wurden zunächst von den Prager jüdischen Ältesten in originali angefordert und am 16. August an das königl. Fiskalamt gesendet mit dem Auftrage um „schieinige Äußerung, ob dabei allenfalls etwas zu erinnern befunden würde". Das Amt antwortete am 9. September, die Privilegien seien von weil. Kaiser Joseph II. mit der gewöhnlichen Verwahrungsklausel: Salvo iure regio cuiuscunque tertii, dann insoweit die Judenschaft in usu et possessione sothaner Privilegien sei und diese auch der jetzigen und künftigen Landesverfassung nicht zuwiderliefen — bestätigt worden. Man rate unter der vorausgesetzten Verwahrungsklausel umsomehr auf die Bestätigung der Privilegien ein, als dadurch nur die verliehenen Rechte bekräftigt würden, keinesfalls aber ein neues erworben werde. Auch dieses Stück trägt den Vermerk (19. Sept. 1790): Ist bis zur Erstattung des Berichts über die jüdischen Beschwerden nach Hof einsweilen aufzubewahren. Lederer. 2. Die Parteienvernehmung Weit umfangreicher gestaltete sich die dem Gubernium aufgetragene Parteienvernehmung. Mit der Untersuchung der Angelegenheit wurde eine Sonderkommission beauftragt, deren Vorsitzender der Gubernialrat und Landesunterkämmerer Marzell Ritter von Hennet war. Ihm wurden die Gubernialräte von Riegger und von Grohmann zur Seite gestellt. Die Abschrift des Protokolles der Untersuchungskommission liegt den Akten bei.40 Die Ergebnisse sind in dem Berichte der Kommission gut wiedergegeben; man kann also auf den Abdruck des ganzen Protokolles verzichten. Es zerfällt in zwei Hauptteile, der erste Teil gibt die Einvernahme der Partei wieder, die um die Bestätigung der Privilegien angesucht und die Beschwerden vorgebracht hatte. Die Vernehmung wurde am 3. November 1790 begonnen und am 12. fortgesetzt. Sie geht weniger auf den eigentlichen Inhalt der Bittschriften ein, sondern sucht vielmehr deren Entstehung zu erkunden und erörtert die Frage nach der Berechtigung der BittsteDer, im Namen der ganzen Judenschaft zu sprechen. Von den drei Überreichern der Bittschrift und Verfassern des Nachtrags konnte nur Samuel Landau vernommen werden, da Markus Karpeles und Seligmann Kallmus ortsabwesend waren. Überdies wurden Markus Eydlitz, Samuel Luka, Juda Auscha und Low Fischel verhört, ferner der Verfasser der Bittschrift, Wolf Wiener. „Hierauf wurden die zur Kommission vorgerufenen Juden, welche in dem ersten Anbringen unterschrieben sind vorgerufen und denselben die Erklärung derer zu 223