Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 233)
- Language
- German
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Leopold IL, der gleich Hatzfeld alles, was den Schein religiöser Bedrückung erwecken konnte, vermieden wissen wollte, erklärte sich mit ihm einverstanden, indem er ad 1. die Anträge der Obersten Justizstelle genehmigte, ad 2. den Geltungsbereich der Entschließung vom 1. Juli (des Hofdekretes vom 9. August) im Sinne der Kanzlei auf Galizien, Böhmen und Mähren einschränkte und die von Hatzfeld angeregten Gutachten und die Berichte über eine etwaige gesonderte Verwahrung der jüdischen Gefangenen anforderte. Demgemäß erließ die V. ö. b. Hofkanzlei am 30. Oktober die gleichlautenden Dekrete an die Gubernien von Galizien, Böhmen und Mähren. Das böhmische und das mährisch-schlesische Gubernium lieferten die verlangten Berichte rasch ein, dieses schon am 13., jenes am 25. November. Beide wurden am 6. (exp. 11.) Dezember der galizischen Landesregierung „um ihre Erinnerung mitgeteilt".37 c) Die Arbeiten des böhmischen Guberniums 1. Die Erkundungen bei den Amtsstellen Das böhmische Landesgubernium machte sich rasch an die Arbeit. Am 8. Juli verlangte es mit Dekret Nr. 19213, praes. 16. Juli38 von der Vereinigten königl. Cameral- und Provinzialbuchhalterei die Auskunft, „ob und was die Judenschaft in vorigen Zeiten an baaren, und unter welchen Titel, und Benennung dem Staate gezahlt und reluiret habe". Die Buchhalterei teilte mit: Vermög eingesehenen Generalrepartizions Entwürfen habe die Judenschaft auf die Rekrutenpostulata von 1756 bis 1763 nichts beizutragen gehabt. 1764 aber sei von Judenschaft mit Rücksicht auf die Zahl ihrer Häuser und Ansässigkeiten der 45te Teil der angeforderten 2502 Mann, d. s. 56 Mann verlangt worden. Diese seien aber nicht in natura gestellt worden, sondern die Juden hätten an die Kriegskassa 65 fl. für den Kopf, im ganzen also 3640 fl. gezahlt und reluiert. Im Jahre 1771 sei die Judenschaft gemäß höchstem Reskript vom 9. Mai mit dem 45ten Teil der geforderten 2502 Mann, mit 56 Mann „anrepartirt" worden, überdies mit 22 Militärknechten, von denen aber nur die Hälfte (11 Mann) zu stellen waren. Für diese hätten sie „zu Kopf von 56 Mann k 50 fl. mit 2800 fl. und von 11 Mann ä 30 fl. mit 330 fl. zusammen mit 3130 fl." gezahlt. Die vom 9. August datierte, vom Vizebuchhalter Hollauer und dem Raitrath Bergmann unterschriebene Auskunft trägt den Vermerk: Ist einsweilen aufzubewahren bis der Bericht über das zugleich in dieser angelegenheit von der Judenschaft bei Hof eingereichte Gesuch erstattet werden wird. 222