Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 228)
- Language
- German
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der fünfte endlich beschwert sich über die Nichterledigung der Ansuchen um Ehekonsense. Zur Erledigung dieser Gesuche erließ Leopold das nachfolgende Handschreiben: „Lieber Freyherr von Kressl! Hier angeschlossen übermach ich Ihnen zwey von den Deputirten der Böhmischen Judenschaft Mir eingereichte Bittschriften; da die darin angezohenen Punkte die ganze Judenschaft überhaupt angehen, wird die Vereinte Kanzley selbe in genaue Erwegung nehmen und Mir sonach mittels Berichts anzeigen worinn der Unterschied bestehe nach welchen die Juden von denen übrigen Christlichen Unterthanen verschieden behandelt werden; wie auch was erstere an Kopfsteuer jährlich zu entrichten haben und wieviel der sumar. Betrag davon ausmachet; Ferners wird mir die Kanzley ihre Meinung eröffnen, ob es nicht billig seye dieser Nazion die Erlaubniß zu ertheilen, daß sie jene Angelegenheiten, so in ihre Religionsgebräuche einschlagen, nach ihren eigenen jüdischen Gesetzen abhandeln könne und endlich, daß ihnen jener Zwang vermög welchen es ihnen verbothen ist, ohne einer ausdrücklichen Erlaubniß zu heurathen abgenommen oder wenigstens erweitert werde. Wienn den 15 Juny 1790 Leopold." Auffällig ist, daß Leopold auch eine Auskunft über die Steuerleistungen verlangt. Ob diese Angelegenheit bei der Audienz vom 18. Mai berührt wurde oder ob der Kaiser aus eigenem Antriebe darüber unterrichtet werden wollte, läßt sich nach den vorliegenden Akten nicht entscheiden. Höchst beachtenswert ist der auf die Familiengründungen der Juden bezügliche Schluß des Handschreibens, der über das hinausgeht, was der „Nachtrag" verlangt, etwas hoffen läßt, was die Bittsteller kaum anzudeuten gewagt hatten. Aber bald sah sich Leopold zu einer weiteren Anordnung in dieser Angelegenheit veranlaßt. Die Anhänger des Neuen in Prag waren auch nicht müßig geblieben. Vom 2. Juni 1790 ist das Gesuch datiert, in welchem eine große Anzahl angesehener Prager und böhmischer Landjuden darum bittet „ihnen jenes Patent, welches unter dem höchstseeligen Kaiser Joseph II. für die galizischen Juden ergangen und in Ausübung gebracht worden, ebenfalls gnädigst angedeihen zu lassen". „Euer Majestät! Unterzeichnete würden getrost auf Euer Majestät unbegränzte allgemein bekannte Vaterliebe, Huld und Gnade, ohne mit Bittschriften auf eine Art lästig zu fallen, ihrer künftigen Bestimmung ruhig entgegengesehen haben, wenn selbe nicht in Erfahrung gebracht hätten, daß drey ihrer Religionsverwandten aus Prag, nähmlich des Rabiners Sohn Samuel Landau, Markus Karpiles und Seligmann Kalmus es wagten Euer Majestät eine Supplik in Namen der ganzen prager Judenschaft zu überreichen, 217