Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 224)
- Language
- German
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durch die wiederholten Erklärungen Josefs, daß er durchaus nicht gewillt sei, eine Vermehrung der Familienzahl zu erlauben, so wenig gebunden wie durch das Festhalten an ihr in der neuen mährischen Judenordnung. Die Gegner stießen sich vor allem daran, daß mit der Annahme der galizischen Judenordnung die Josefinische Ehegesetzgebung sowie die persönliche Militärdienstpflicht unwiderruflich festgelegt schienen. Beide Teile traten sehr bald an die Regierung heran und forderten sie zu einer Entscheidung heraus. Am 3. Mai überreichte der damals gerade in Wien weilende Landesprimator Joachim Popper ein Majestätsgesuch,24 in welchem er inständigst darum bat, daß das galizische Judenpatent Josephs II., das dieser auch für die mährische Judenschaft approbiert habe, auch für die böhmische eingeführt werden möge. Aber schon wenige Tage darauf richten einige Prager Juden, die sich gerade zur Marktzeit in Wien befanden, an Kaiser Leopold nachfolgende Bittschrift:25 „Euere Majestät Unterzeichnete, dermahl allhier sich befindende kontribuirende Juden aus dem Königreiche Böhmen haben in Erfahrung gebracht, daß einer oder einige von der böhmischen Judenschaft den Schritt sollen gewagt haben, bei Eurer Majestät bittlich einzukommen, daß die für das Königreich Gallizien unter der Regierung Seiner Majestät wayl. Kaiser König Joseph II., ergangene Verordnung, kraft welcher den Gallizischen Juden die Erbpachtung der Güter an sich zu bringen gestattet, dafür aber nebst andern der Last der Religionsdrückung Rekruten zu stellen, auferlegt wird, auch auf das Königreich Böhmen auferlegt und vollzohen werde. Da nun diese Bitte der einzelnen Parthey nur etwa die Erbpachtimg der Güter zum Grunde hat, die ganze jüdische Komunität in Böhmen dieses Beneficium weder fordert noch sich verlangt, So bitten Unterzeichnete, Euere Majestät wolle geruhen, die böhmische Judenschaft bey ihrem bisher genossenen Schutz und freyer Religionsausübung mit Befreyung von der Rekrutenstellung auch führohin zu belassen. Wien, den 12. May 1790. Markus Karpeles. — Seligmann Kallmus — Israel Wolf Zappert in Nahmen Wolf Zappert, Seligmon Steseles. Latzer Juda Porges. Beer Porges. Herrschmann Löbl Bunzel." Das Gesuch Poppers wurde vom Kaiser signiert, d. h. den unteren Stellen zur Berichterstattung überwiesen, das der Sieben trägt auf der Außenseite den Vermerk: indessen aufzubewahren, den 18. May, 790. 213