Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 223)
- Language
- German
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Freiherrn von Margelik, — die dritte Unterschrift ist nicht lesbar. Das Sondergutachten ist von seinen Verfassern unterschrieben. Diese inneren Amtsvorgänge blieben der Judenschaft vermutlich unbekannt, sowohl der Auftrag des Kaisers wie seine Erledigung durch das Gubernium. Eine kaiserliche Entschließung auf das am 15. Februar 1790 in Wien präsentierte Aktenstück konnte natürlich nicht erfolgen, da Josef schwer krank darniederlag und schon am 20. Februar starb. B. DER REGIERUNGSANTRITT LEOPOLD II. UND DIE BEMÜHUNGEN DER JUDENSCHAFT 1. Das Grundgesetz a) Schritte der böhmischen Judenschaft Der Regierungsantritt des neuen Herrschers rief auch unter der Judenschaft Böhmens eine große Bewegung hervor. Für sie handelte es sich vor allem um die Sicherung ihrer Rechtsstellung auch unter dem neuen Herrscher; denn dieser war ja durch die Maßnahmen seines Vorgängers in keiner Weise verpflichtet; insbesondere behielten alle Privilegien nur durch die Neubestätigung ihre Gültigkeit. Freilich mochten die Juden nach dem, was man über Leopolds Verhalten und Tätigkeit in seinem toskanischen Großherzogtum wußte, der neuen Ordnung mit hoffnungsvollem Vertrauen entgegensehen. Zwei Parteien standen innerhalb der böhmischen Judenschaft einander gegenüber. Die eine, konservative, war auf möglichste Bewahrung der alten Überlieferungen bedacht —ihr Ziel war die Bestätigung der alten Privilegien. Die andere, fortschrittlichere, welche ein Weiterschreiten auf den von Josef II. geöffneten Wegen wünschte, sah die Möglichkeit hiefür in der Anwendung der galizischen Judenordnung auf Böhmen gegeben. Was diese als wünschenswert erscheinen lassen konnte, war außer dem in der Einleitung ausgesprochenen Grundsatze der rechtlichen Gleichstellung mit den Christen die Schaffung eines wirklichen jüdischen Gemeindewesens. Auch mochte die Hoffnung auf eine gewisse Linderung der Steuerlasten wirksam sein. Das galizische Judenpatent hatte die Ehekonsense und die Ehetaxen beseitigt, die den galizischen Juden auferlegte Familiensteuer war weit niedriger als die böhmische, die Verzehrungssteuer viel geringer. Auch mochte der Wunsch nach Aufhebung des Familiensystems nun erfüllbar erscheinen. Denn Leopold war ja 212