Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 191)
- Language
- German
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Kalender 1911-12, SS. 28-32, Jos. Teige, Plan stareho Mtsta Pra&ske'ho z roku 1729 (Plan der Prager Altstadt aus dem Jahre 1729), Sonderabdruck aus dem Casopis Spolecnosti prätel starozitnosti ceskych v Praze (Zeitschrift der Gesellschaft der Freunde böhmischer Altertümer), XVIII, 1910. 26 Es gelang mir nicht, die Entscheidung der jüdischen Kommission in dieser Sache aufzufinden. 27 Arch. d. Min. d. Innern, Cammerale 1748-55, T 13/2, d. d. 6. August 1755. 28 Arch. d. Min. d. Innern, Cammerale 1748-55, T 13/2, d. d. 27. Oktober 1755. 29 Arch. d. Min. d. Innern, Cammerale 1748-55, T 13/3. 30 Ihr einleitender Satz: als hat man zur Sicherheit dieses aufnehmenden Capitalis, wie auch sonstiger in Sachen veranlassender guten Ordnung folgendes resolviret", hat gewiß ihre Sendung zum Ausdruck gebracht. 31 Diese Bestimmung nützten einige Juden aus. Die interessanteste Beschwerde ist jene des Löbl Foges über das Prager Sechsherrenamt, daß es ihm die weitere Fortsetzung des Baues seines Hauses untersagt und ihm gar mit der Niederreißung des ganzen Gebäudes gedroht habe, falls er den Bau fortsetzen sollte. Die jüdischen Ältesten nahmen sich des Foges an, übergaben seine Beschwerde der königl. Repräsentanz (sie langte am 3. Juli 1755 ein) und traten in einem beigeschlossenen Schreiben für den Foges ein, indem sie den Grundsatz verteidigten, daß es am Ersprießlichsten wäre, die Bemühungen um einen möglichst schnellen Aufbau der Häuser zu unterstützen, damit die Juden sobald als möglich die Kontributionen zahlen könnten und ihre Gemeinde nicht verwahrlose. Sie ersuchen direkt die königl. Repräsentanz, sie möge dem Sechsherrenamt verbieten, sich in den Bau der jüdischen Häuser einzumischen, damit den jüdischen Kontribuenten so unnütze Ausgaben erspart würden. Aus dieser Beschwerde entwickelte sich ein langes behördliches Verfahren, in dessen Verlaufe das Sechsherrenamt behauptete, Foges habe auf öffentlichem Platze und ohne Bewilligung gebaut. Die ganze Angelegenheit wurde nach langer Verhandlung still liquidiert und dem Foges nach kommissioneller Besichtigung des Bauplatzes gestattet, den Bau fortzusetzen. Arch. d. Min. d. Innern, Cammerale 1748-55 T 13/1. 32 Die Gelder, die so zur Erhaltung der Kanzlei der jüdischen Baukasse und für die Gehälter der Beamten gesammelt wurden, waren nicht ausreichend. Deshalb ersuchte der Nachfolger des Janowitz im Amte des Kassiers, Löbl Joss, die königl. Repräsentanz (das Gesuch langte am 11. August 1758 ein), um einen Zuschuß. Er gab in seinem Gesuche an, daß er zur Erhaltung der Kanzlei der jüdischen Baukasse jährlich 350 fl. erhalte, von denen jedoch die Kanzleiregie jährlich 200 fl. verschlinge . Von dem Kontrollschreiber geschieht in Joß' Gesuch keine Erwähnung. Löbl Joß beschwerte sich, daß seine Entschädigung sehr klein sei und nicht zur Deckung des Schadens ausreiche, der ihm durch die Vernachlässigung seines Geschäftes erwachse. Es ist mir nicht gelungen, zu ermitteln, wie das Gesuch erledigt wurde. Arch. d. Min. d. Innern, Cammerale 1756-63, Q 12/11. 33 Die Namen der einzelnen jüdischen Gläubiger entnehmen wir am Besten den Abrechnungen des Kassiers der jüdischen Baukasse, die er regelmäßig der königl. Repräsentanz vorlegte. Unter den Gläubigern sehen wir nicht nur Adel und Bürgerschaft, sondern auch geistliche Orden, ja Beamte des Versatzamtes. Siehe Arch. d. Min. d. Innern, Cammerale 1756-63, Q 12/2. 34 Die Abrechnungen sind leider unvollständig, nur für einige Monate, erhalten. Erhalten sind die Abrechnungen für die Monate Jänner, August, September, Oktober und November 1756, für Jänner 1757 und weiter für die Periode vom 1. Juni 1757 bis 30. April 1758 (sie wurden von dem neuen Kassier der jüdischen Baukasse Löbl Joß vorgelegt), vom 1. Mai 1758 bis zum 30. April 1759 und für den weiteren Zeitraum bis zum Jahre 1763. In diesen Abrechnungen sind die mit der Wiederaufrichtung der Judenstadt verbundenen Einnahmen und Ausgaben verrechnet, soweit daran die ausgeliehenen Gelder teilhatten, die Amortisierung der Schulden, die Investitionen bei den Gemeindebauten, die Abzahlungen der Juden usw. - Arch. d. Min. d. Innern, Cammerale 1756-63 Q 12. 180