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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 188

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 188)
Language
German
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IRI
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fügungen zu treffen, um im Falle eines neuerlichen Brandes seiner Ausbreitung in ausgiebigem Maße entgegentreten zu können. Es hatte sich nämlich gezeigt, daß die außerordentliche Ausbreitung der letzten Feuersbrunst durch einen großen Mangel an Löschgerät unterstützt worden war. Deshalb hatte die Kaiserin mit Hofdekret vom 8. Juni 1754 angeordnet, daß ermittelt werden solle, wer an dem kläglichen Zustand der Löschgeräte schuld trage, und sie forderte von der königl. Repräsentanz einen Bericht, wie dies in Zukunft verhindert werden könnte. Bald darauf ordnete sie in konkreterer Form38 die Ausarbeitung einer Brandordnung an. Besonders wurde die Notwendigkeit betont, daß jede Stadt unter ihren Löschgeräten eine bestimmte Anzahl von ledernen Gießkannen, Haken und Leitern haben solle, die gut zu verwahren wären, und daß bei den Häusern stets ein genügender Vorrat an Wasser vorhanden sei. Es wurde auch angeordnet, daß jeden Monat eine Revision der Löschgeräte vorgenommen werden solle. Mit der Ausarbeitung der Brandordnung wurde eine besondere Kommission bei der königl. Repräsentanz betraut. Aus ihren Beratungen ging eine Anzahl von feuerpolizeilichen Verfügungen für alle Städte und für Prag im Besonderen hervor. Dabei wurde auch der jüdischen Gemeinde gedacht, der beträchtliche Verpflichtungen auferlegt wurden. Vergebens waren die Einwendungen der jüdischen Ältesten. So wurden die Juden verpflichtet, im Falle des Bedarfes 200 Mann zum Löschen und 60 Mann zum Wasserschöpfen zu entsenden und eine große Anzahl von Löschgeräten anzuschaffen , um die sich der damalige Primator Israel Frankl und der Gemeindeälteste Isak Austerlitz kümmern sollten. Unter den Einzelheiten der Feuerlöschordnung39 ist besonders bemerkenswert, daß in der Judenstadt vier öffentliche Wasserkästen, neun Straßenbrunnen und acht Pumpen, ferner sieben Brunnen und neun Pumpen in Häusern vorhanden waren. Es wurden zwölf Nachtwächter angestellt, die im Sommer abwechselnd bis zwei Uhr, im Winter bis vier Uhr zu wachen hatten. Zum Löschen wurden Männer aus den einzelnen Zünften ausgewählt. Durch den verheerenden Brand vom Jahre 1754 war fast die ganze Bewohnerschaft des Prager Ghettos in Mitleidenschaft gezogen worden. Von der Gesamtzahl der Prager Judenfamilien, die im Jahre 1753 nach Stein 114440 betragen hatte, waren fast 1000 ohne Obdach. Der Schaden war groß, aber wie die Folgezeit lehrte, war er nicht von Dauer und die Juden erholten sich bald auch von diesem Schlag. Eine günstige Folge hatte die Feuersbrunst insofern, als im Ghetto eine bestimmte Bauordnung eingeführt und eine beträchtliche Anzahl von gemauerten Häusern errichtet wurde. Die wachsende Zahl der Juden und die damit verbundene Übervölkerung des Ghettos zeigten, daß auch diese Lösung der Frage keine endgültige war. 177

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