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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 187

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 187)
Language
German
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ausleihen wollten, besonders ansuchen, und die königl. Repräsentanz gab ihre Einwilligung nur nach Befürwortung durch die jüdische Kommission. Die erste Einwilligung wurde den Juden am 7. Feber 1755 für die Summe von 3000 fl. erteilt, die die jüdischen Ältesten von dem Altstädter Apotheker Anton Gayer ausleihen wollten. Von dieser Zeit an nimmt die Zahl der jüdischen Gesuche zu, und es mehren sich auch die behördlichen Bewilligungen. Die zulässige Verzinsung betrug, wie bereits früher gesagt worden ist, sechs Prozent. Im Jahre 1755 (bis zum 5. Jänner 1756) fand sich in der jüdischen Baukasse bereits eine Barschaft von 112.000 fl. vor. Die Verhandlungen über weitere Darlehen wurden noch etliche Jahre fortgesetzt, wenn auch nicht so rasch, wie im ersten Jahre nach dem Brande.33 Aus den aufgebrachten Geldern wurde den Juden ein bestimmter Betrag zum Ausbau ihrer Häuser geliehen. Alles ging nach der Instruktion der königl. Repräsentanz vom 28. April 1755 vor sich. Die königl. Repräsentanz behielt sich auch das Recht der obersten Aufsicht vor; die jüdischen Ältesten sandten ihr die Anträge, wieviel den Einzelnen geliehen werden solle, zu. Der Kassier der jüdischen Baukasse wies in seinen monatlichen und jährlichen Abrechnungen aus, wie der Stand der Kasse sei, wieviel Geld tatsächlich zusammengekommen war, wieviel an die einzelnen Abbrändler ausgezahlt wurde. So z. B. haben wir in der Abrechnung des Aron Abraham Janowitz vom 27. Jänner 1756 ein Verzeichnis der Juden, denen in der Zeit vom 20. Mai 1755 bis zum 25. Jänner 1756 Geldbeträge geliehen worden waren. Bis zu jener Zeit hatte die jüdische Baukasse 120.520 fl. eingenommen und an Darlehen 108.581 fl. ausgegeben. Die Vorlage solcher Abrechnungen dauerte so lange an, bis den christlichen Gläubigern ihr Geld vollständig zurückgezahlt war.34 Im Zusammenhange mit dieser Hilfsaktion ordnete die königl. Repräsentanz bald nach der Katastrophe an, daß der Umfang des durch den Brand entstandenen Schadens genau festgestellt werden solle.35 Diese Anordnung galt für die Christen wie für die Juden, die in Gruppen zu zehn auf das Altstädter Rathaus kamen und unter Eid angaben, was für einen Schaden sie bei der Feuersbrunst erlitten hätten.36 Diese Einbekenntnisse, die uns in etlichen Exemplaren37 erhalten sind, sind geeignet, uns wenigstens annähernd ein Bild von dem Reichtum des Ghettos nach der Rückkehr der Juden aus der Verbannung und von dessen Verteilung auf die Einzelnen zu geben. Sie zeigen uns zwar nicht das vollständige Vermögen der Prager Juden, sind aber meiner Meinung nach für die Geschichte der Prager jüdischen Gemeinde eine so wichtige Quelle, daß sie es verdienen, geordnet als besondere Beilage dieser Studie beigefügt zu werden. Weitere Fragen, die im Zusammenhange mit dem großen Brande des Prager Ghettos gelöst werden mußten, betrafen die Notwendigkeit, Ver- 176

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