Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 183)
- Language
- German
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erleichterung in Geltung bliebe. Für die nötigen Gehälter und Besoldungen, die aus der Judenkontribution gezahlt wurden, reichten nach Ansicht der königl. Repräsentanz jene Gelder aus, die aus den Steuern und Abgaben der vom Brande nicht betroffenen Juden oder derjenigen, die nur einen geringen Schaden erlitten hatten, hereinkämen. Zu dem Auftrage der Kaiserin, anzugeben, was für eine Hilfe die böhmischen Stände zu dieser Aktion beizusteuern bereit wären, teilte die königl. Repräsentanz mit, daß, wenn ihr Vorschlag einer Steuererleichterung und eines zeitweiligen Steuernachlasses für die Juden genehmigt würde, gar kein Beitrag der Stände nötig sein werde. Die königl. Repräsentanz bat die Kaiserin, von ihrer Entscheidung die Stände in Kenntnis zu setzen, denen ja die Verwaltung des Feuer- und Wetterfondes zustehe. Die Kaiserin stimmte diesem Antrag zu (sie tat es mit Hofdekret vom 6. Juli 1754), da sie sah, daß es keine andere Hilfe für die Juden gäbe, und gab auch ihre Zustimmung zur Aufbringung des nötigen Kapitals. Dabei vergaß sie aber nicht, aufmerksam zu machen, daß einzig und allein der Kaiserin und nicht den Ständen zustehe, über den jährlichen Beitrag der Juden zum Feuer- und Wetterfonde zu entscheiden. Die königl. Repräsentanz wandte sich sodann gemäß diesem Hofdekret an die Judenkommission, damit diese die Summe in Antrag bringe, mit der den Juden geholfen werden könnte, und angebe, wo das Geld aufzutreiben wäre .26 Somit war denn die grundsätzliche Entscheidung über die Hilfe an die Juden gefallen. Es erübrigte nur die Frage, wo und wie die nötigen Gelder aufzutreiben, wie mit ihnen zu verfahren und wie sie zu verwalten wären. An Steuern sollten den Juden auf die Dauer von drei Jahren 180.000 Gulden erlassen werden. Zur Deckung dieses Betrages sollte die Prager jüdische Gemeinde einen entsprechenden Kredit aufnehmen. Darum wendeten sich die jüdischen Gemeindeältesten am 13. September 1754 an die königl. Repräsentanz mit dem Ersuchen, es möge ihnen gestattet werden, sich das nötige Geld bei der Wiener Stadtbank auszuleihen. Ihr Gesuch wurde aber abschlägig beschieden, und sie wurden angewiesen, durch ihren Vertreter in Wien um diesen Kredit in Wien separat anzusuchen. Es scheint, daß die Juden auf diesen Weg verzichteten oder daneben ein anderes Mittel suchten, wie sie aus dieser üblen Situation herauskommen könnten. Aus den erhaltenen lückenhaften Berichten ist nur zu ersehen, daß die Juden den Kredit auch auf eigene Faust aufzubringen versuchten, wozu sie aber gleichfalls der Einwilligung der königl. Repräsentanz bedurften. Es ist auch möglich, daß ihr bereits erwähntes Gesuch um Bewilligung einer Anleihe bei der Wiener Stadtbank bereits eine Folge dieser selbständigen Aktion der Juden war. Das erhaltene Material erwähnt nur eine jüdische Anleihe zum Aufbau der Stadt, die 172