Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 182)
- Language
- German
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Dekret vom 8. Juni 1754 von der königl. Repräsentanz ein Gutachten darüber verlangte, wie den Juden zu helfen wäre und wie der Staatskasse der Entgang an Einnahmen infolge des einstweiligen Nachlasses der Judenkontribution zu ersetzen wäre. Diese Angelegenheit wurde auch zum Gegenstand von Beratungen der königl. Repräsentanz gemacht, und schon am 17. Juni wurde das Gutachten darüber der Kaiserin zugesendet. Für die Christen schlug die königl. Repräsentanz eine Hilfe in Form eines Steuernachlasses für drei Jahre vor. Damit die Staatskasse keinen Schaden erleide, sollten ihr die erlassenen Steuern aus dem Feuer- und Wetterfond ersetzt werden. Bei den Juden sei die Situation eine schwerere. Die königl. Repräsentanz setzte in ihrem Gutachten auseinander: wenn darauf bestanden wird, daß die Juden ihre Steuerpflicht erfüllen, so wird damit der Aufbau ihrer Häuser verzögert. In diesem Falle würden die Juden die Gelder, die sie bisher im Geschäfte haben, herausziehen und zur Erbauung der Häuser verwenden. Die Folge davon werde sein, daß ihr Geschäft, von dem sie eigentlich leben, ins Stocken gerate, daß sie verarmen und ihr Vermögen unter die steuerpflichtige Grundlage herabsinken werde. Darum war die königl. Repräsentanz der Meinung, um die Judenstadt wieder in bewohnbaren Stand zu versetzen, sei es am besten, eine beträchtliche Summe Geldes zu erträglichen Zinsen und mäßigen Amortisationszahlungen aufzubringen. Daneben machte die königl. Repräsentanz noch auf eine andere Möglichkeit aufmerksam, indem sie unter nochmaligem Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit der Juden vorschlug, daß ihnen nach vorangegangener Schadensliquidation ähnlich wie den Christen die Steuerschulden für drei Jahre nachgesehen werden könnten, die für sie gleichfalls aus dem Feuer- und Wetterfond bezahlt würden. Das war ein Vorschlag, der in dieser einfachen Form nicht gut durchführbar war. Der Feuer- und Wetterfond hatte nicht so viel Geld, als daß aus ihm auch die den Juden erlassenen Abgaben hätten bezahlt werden können, und es drohte die Gefahr, daß der Fond nach Entfall der jüdischen Gebühren noch weiter sinke, so daß er nicht einmal zur Bezahlung aller erlassenen Abgaben ausgereicht hätte. Deshalb lautete der Antrag der königl. Repräsentanz in der endgültigen Redaktion anders: die alljährliche Steuer, die den Juden bemessen wird, wird ihnen nicht so wie den Christen nachgesehen, sondern ihnen nur für die drei Jahre zum Gebrauch überlassen. Für den Betrag des den Prager jüdischen Abbrändlern gewährten Steuernachlasses, der für sie aus dem Feuer- und Wetterfond bezahlt würde, solle anstelle der einzelnen jüdischen Abbrändler die ganze jüdische Gemeinde haften. Ferner wird auf Kredit das erforderliche Kapital aufgebracht, mit welchem die nicht bezahlten Steuern gedeckt und auch die unveränderliche Höhe des Feuer- und Wetterfondes für solange gewährleistet werden sollte, als die Steuer- 171