Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 171)
- Language
- German
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Bei den Beratungen über diesen Plan erwies sich seine Undurchführbarkeit. Die königl. Repräsentanz scheute die erheblichen Schwierigkeiten, mit denen die Realisierung dieses Planes verbunden gewesen wäre und unter denen die augenblickliche Notlage der Prager Juden die bedeutendste zu sein schien, da sie auf den Kredit nicht einmal den Vorschuß von 200.000 Gulden aufbringen konnten. Daher griff sie mit Rücksicht auf die Juden zu einer anderen Lösung, mit der sie die allgemeine Sicherheit zu heben und die Möglichkeit künftiger Brandkatastrophen einzuschränken gedachte. Mit ähnlichen Worten wie in dem Schreiben an die jüdischen Ältesten vom 9. August setzte die königl. Repräsentanz der Kaiserin ihren Plan auf Verbreiterung der Gassen der Judenstadt, ihre Vorschläge und Anordnungen über die zulässige Höhe der Neubauten, deren Deckung mit Dachtaschen und die Verbote der Errichtung von Pawlatschen und Krambuden in den Gassen auseinander. Die wichtigste Frage beim Umbau des Prager Ghettos war nach der Ansicht der königl. Repräsentanz die, wie die jüdischen Besitzer jener Häuser zu entschädigen wären, die ein Opfer der vorgeschlagenen Regulierimg würden, und insbesondere, wie die komplizierten Eigentumsverhältnisse bei den sogenannten Teilhäusern zu liquidieren wären, die gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Familien waren und die speziell von der beantragten Beschränkung der Zahl der Stockwerke bei den Häusern betroffen waren. Das Gutachten der königl. Repräsentanz machte darauf aufmerksam, daß durch diese Beschränkung bei den neuerbauten Häusern viele Teileigentümer durch den Verlust ihrer Hausanteile schwer geschädigt würden. Möge dies auch genug schwer und hart erscheinen, so habe es doch wieder viele Vorteile, die sogar von den jüdischen Ältesten selbst anerkannt würden, denn es werde so der Bau allzuhoher Häuser verhindert und hauptsächlich die Verwendung von beträchtlichen freien Bauplätzen und von verödeten Häusern im Judenviertel ermöglicht, die seit der Austreibung der Juden noch immer leer und unbewohnt geblieben waren. Diese Häuser sollten jenen Juden gegeben werden, die von der vorgeschlagenen Regulierung und der Beschränkung der Höhe der Häuser betroffen würden. Den Abschluß des Gutachtens der königl. Repräsentanz bildete die Empfehlung, die Judenstadt nach dem angeschlossenen Plane aufzubauen. Es ist mir nicht gelungen, festzustellen, welchen Standpunkt die Wiener Behörden zu der Erneuerimg des Prager Ghettos einnahmen.23 Bekannt ist nur eine mit dem Hofdekret vom 4. Jänner getroffene Entscheidung der Kaiserin, mit welcher der königl. Repräsentanz bekanntgegeben wird, daß die Kaiserin gegen den vorgelegten Plan zum Neuaufbau des Prager Ghettos und dessen Absonderung von den christlichen Häusern, soweit dies nur möglich sei, keine Einwendung habe, mit der 166