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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 170

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 170)
Language
German
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IRI
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mit satten Farben das materielle Elend der jüdischen Gemeinde aus, deren Mitglieder durch die überstandenen Strapazen völlig erschöpft und ganz gebrochen seien, so daß ihnen unter solchen Verhältnissen nicht möglich sein werde, die Stadt neu aufzubauen, ja es bestehe im Gegenteil Gefahr, daß die noch erhaltenen Hausmauern, Kellern und Böden allmählich verfallen und die armen abgebrannten jüdischen Kontribuenten nie wieder in ihre Häuser würden zurückkehren können. Die jüdischen Ältesten wollten ihre Bitte auch mit dem Einwand begründen, daß in der benachbarten Christenstadt viele Häuser, die mit Holzdächern versehen seien, erst in der gegenwärtigen Zeit erbaut worden seien. Den Tenor des jüdischen Ansuchens bildete die Bitte, es möge mit der Durchführung dieser Anordnungen zugewartet und den Juden bis zur Wiederkehr besserer Zeiten gestattet werden, Schindeldächer anstatt der teueren Taschendächer zu bauen. Das Gesuch der Juden war sicherlich ein Zeichen ihrer großen Not. Die Behauptung vom gänzlichen Erschöpftsein der jüdischen Gemeinde kann als wahr oder zum mindesten als sehr wahrscheinlich angesehen werden. Es genügt, auf die riesigen Kontributionen hinzuweisen, welche die Prager Juden zur Zeit der schweren Kriege am Beginne der Regierungszeit Maria Theresias zahlen mußten, und auf die ständig wachsenden Forderungen der in Prag lagernden freundlichen und feindlichen Heere. Auch darf nicht der dreijährigen Verbannung von 1745-1748 vergessen werden, die die wirtschaftliche Unternehmertätigkeit stark lahmgelegt und den Reichtum der Prager Juden geschwächt hatte. In ihrer Beschwerde beriefen sich die Juden auch darauf, daß ihre armselige wirtschaftliche Lage der königl. Repräsentanz bekannt sei, und daß sie einen günstigen Erfolg ihres flehentlichen Protestes erwarteten. Die königl. Repräsentanz hatte aber nicht so viel Gefühl für die Juden, als diese gewünscht hatten, sie lehnte die Berufung mittels Zuschrift an die jüdischen Ältesten vom 10. Oktober 1754 ab und ordnete die strenge Einhaltung der Befehle vom 10. August 1754 an. Erst als diese Anordnungen grundsätzlich in Behandlung genommen wurden, und man auf der Brandstätte an die Wegräumung des Schuttes aus den Straßen und Höfen auf bestimmte Plätze und an die Niederreißung der sich gefährlich neigenden Mauern der abgebrannten Häuser schritt, erkannte es die königl. Repräsentanz für angemessen, die Kaiserin von den Ergebnissen der bisherigen Arbeit zu verständigen, ihr ein definitives Gutachten über den Wiederaufbau der Judenstadt in baupolizeilicher Hinsicht zu übersenden und den vorgeschlagenen Bauplan zur Genehmigung vorzulegen. Sie tat dies am 12. Dezember 1754.21 Das Gutachten der königl. Repräsentanz beschäftigte sich zunächst mit dem Antrag auf Absonderung der jüdischen Häuser von den christlichen.22 165

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