Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 169)
- Language
- German
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Neben dieser notwendigen Forderung betonte die königl. Repräsentanz, daß die Dächer der wiederhergestellten Judenhäuser nur mit „Ziegeln" (zu verstehen sind darunter Taschen- und Hohlziegel) gedeckt sein müssen und daß zur Einhaltung dieser Anordnung auch die Eigentümer jener Häuser angehalten werden sollen, die vom Feuer verschont geblieben waren, bis ihre alten Dächer durch neue ersetzt würden. Sollte jemand entgegen dieser Anordnung bauen oder auf sein Haus ein Schindeldach setzen wollen, dann solle ihm ein solches Dach niedergerissen werden. Da jedoch die königl. Repräsentanz die übergroße Not der jüdischen Abbrändler einsah und sich dessen bewußt war, daß es nicht möglich sein würde, bis zum nahenden Winter alle neuerbauten Häuser mit Taschen- und Hohlziegeln zu decken, gewährte sie den Juden eine kleine Erleichterung, indem sie einstweilen von dieser unter den gegebenen Verhältnissen harten Forderung absah und ihnen gestattete, ihre Häuser vorläufig mit Holz zu decken. Sollte dies nicht geschehen, so würde ein solcher Hausbesitzer als Verletzer der Ordnung angesehen und gegen ihn strengstens vorgegangen werden. Außer dieser, vom Standpunkte der öffentlichen Sicherheit sehr wichtigen Forderung, ordnete die königl. Repräsentanz an, daß beim Neuaufbau der Judenstadt keine Pawlatschen und was immer für hölzernen Vorbauten in die Gassen hinein gebaut werden dürften, und insbesondere wurde für die Zukunft die Errichtung hölzerner Krambuden in den Gassen streng verboten. Das war eine sehr wichtige Forderung, deren Verwirklichung einen wahrhaften Eingriff in die äußere Erscheinung der Gassen der Judenstadt bedeutet hätte. Nach der Ansicht der königl. Repräsentanz sollte damit die Sicherheit in den Gassen erhöht, die Gefahr der katastrophalen Ausbreitung einer Feuersbrunst gemindert und die Athmosphäre im Ghetto, in welchem die Luft nicht einmal frei durchströmen konnte, verbessert werden. Es wurde auch an eine ausreichende Ableitung des Wassers von den Dächern gedacht. Diese Verordnungen übergab die königl. Repräsentanz den jüdischen Ältesten mit der Ermahnung, für deren Bekanntmachung in der ganzen jüdischen Gemeinde und für die Durchführung Sorge zu tragen. Wenn diese Verfügungen auch im Vergleich zu den Absichten der antisemitisch gesinnten Behörden nach der Feuersbrunst des Jahres 1689 weit milder waren, erschienen sie doch den jüdischen Ältesten sehr drückend. Am meisten bedrückte die Juden die Anordnung, daß sie ihre renovierten Häuser mit Taschen oder Hohlziegeln decken müßten. In ihrer Berufung faßten die jüdischen Ältesten die Einwendungen gegen diese Anordnung zusammen.20 Sie betonten, daß die Errichtung von Taschendächern zur Zeit für die jüdischen Hausbesitzer unmöglich sei, weil nur ganz wenige von ihnen eine so teuere Hausbedachung bezahlen könnten. Sie malten 164